Schmitz: „Eine neue Architektur des Arbeitsrechts zeigt sich nur vage“

Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände begrüßt Lockerung bei befristeten Arbeitsverträgen

Das deutsche Arbeitsrecht sei „schwerfällig, voller unklarer Gesetzesformulierungen und bürokratischer Bestimmungen“ kritisiert der Hauptgeschäftsführer der in der UnternehmerverbandsGruppe zusammengeschlossenen sechs Arbeitgeberverbände, Wolfgang Schmitz. In der aktuellen Ausgabe der in Duisburg erscheinenden Zeitung [unternehmen!] fordert er die Bundesregierung daher auf, die „seit langem von der Wirtschaft geforderten“ Reformen endlich auf den Weg zu bringen.

Eine zweite wichtige Änderung betrifft befristete Arbeitsverhältnisse. Schmitz: „Bisher war eine solche Einstellung nicht möglich, wenn der Arbeitnehmer in der Schul- und Ausbildungszeit bzw. während des Studiums schon einmal im gleichen Betrieb tätig war.“ Dass diese „unsinnige Regelung“ nun fallen wird, komme der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes zugute und erhöhe die Chancen vieler Menschen z.B. auf einen Berufseinstieg.

Bisher, so Schmitz, zeige sich „auf der Baustelle Arbeits- und Sozialrecht die neue Architektur der schwarz-gelben Regierung oft nur vage“. Zu begrüßen seien bisher vor allem zwei Punkte des Koalitionsvertrages. Zum einen werde die Schwelle für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen – und damit zur Einführung neuer Mindestlöhne – erhöht. Schmitz: „Wir haben bisher vergeblich vor Eingriffen in die grundgesetzlich garantierte Tarifautonomie der Sozialpartner sowie vor den arbeitsplatzvernichtenden Folgen gewarnt – jetzt scheint man uns endlich erst zu nehmen“.

Schmitz stellt aber auch die Frage, „ob die Koalition auch zu einer Verschlankung des Arbeitsrechtes – beispielsweise mit Blick auf die zu vielen überflüssigen Formerfordernisse – in der Lage ist“. Dies müsse sich erst noch beweisen. Er schlägt unter anderem vor, dass künftig drohende Arbeitslosigkeit, und zwar unabhängig vom Alter des Arbeitnehmers, als Vorbedingung für befristete Einstellungen ausreiche. Bisher muss etwa ein über 52-jähriger Arbeitnehmer mehr als vier Monate arbeitslos gewesen sein, ehe ein solcher Vertrag mit ihm geschlossen werden kann.

Ebenso biete sich an, die oft endlosen Mitbestimmungsverfahren zu beschleunigen, indem  Fristen gesetzt werden, zu denen dann Einigungsstellen angerufen werden müssen. Das Betriebsverfassungsgesetz selbst „atme noch den Geist der Zeit vor Einführung des Internets“. Hier sollten, so Schmitz, „moderne Kommunikationsmittel wie E-Mails und Telefon- oder Videokonferenzen“ zugelassen werden.

Die Zeitung [unternehmen!] kann im Internet unter www.uvgruppe.de in der Rubrik „Aktuelles“ online gelesen werden.

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