Der Sommer ist da – und mit ihm für viele der wohlverdiente Jahresurlaub. Im arbeitsrechtlichen Kontext tauchen deshalb in den hiesigen Personalabteilungen gerade verstärkt Fragen zu den Themen Urlaubsanspruch und -abgeltung auf: Wovon ist das Entstehen des Urlaubsanspruchs abhängig? Wann verfallen offene Urlaubsansprüche? Gilt dies auch für die tarif- oder arbeitsvertraglichen Mehrurlaubsansprüche? Zehn solcher Fragen beantwortet unsere Rechtsanwältin Heike Zeitel in der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitung [unternehmen!]. „In Sachen Urlaub ist leider nichts mehr, wie es früher war“, so die Expertin. Durch europäische Richtlinien und die nachfolgende Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) als auch des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gibt es zahlreiche Änderungen.
Die Antworten auf die zehn Fragen rund um das Thema Urlaub und Urlaubsabgeltung sind hier zu finden. Das neunköpfige Juristenteam des Unternehmerverbandes ist auf die Themen im Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert, berät die Mitgliedsunternehmen und vertritt sie auch vor den Arbeitsgerichten.