„Wahlkampf auf dem Rücken der Unternehmen“

Der Unternehmerverband kritisiert das aktuelle Gesetzesvorhaben der Landesregierung für ein Unternehmensstrafrecht in scharfer Form / „Betriebe brauchen jetzt die Rückendeckung der heimischen Landtagsabgeordneten“

„Es ist besorgniserregend, wie fahrlässig die Landesregierung mit den Unternehmen im Land umgeht“, mit diesen deutlichen Worten kritisiert der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, Martin Jonetzko, das aktuelle Gesetzesvorhaben der rot-grünen Landesregierung für ein Unternehmensstrafrecht. Das geltende Schuld- und Haftungsprinzip für Einzelpersonen soll nach den Vorstellungen der Landesregierung um ein Kollektivstrafrecht für Unternehmen ergänzt werden. „Für Verfehlungen Einzelner sollen also künftig ganze Unternehmen und alle ihre Beschäftigten haftbar gemacht werden können“, erläutert Jonetzko. Im schlimmsten Falle könnten dann Unternehmen sogar aufgelöst werden. Dies alles, obwohl das bestehende Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht bereits heute alle Möglichkeiten bietet, die Verantwortlichen für Straftaten zur Rechenschaft zu ziehen.

„Es sind nur noch wenige Tage bis zur Bundestagswahl. Das zeigt: es geht hier um nichts anderes als um Wahlkampf auf dem Rücken der Unternehmen“, kritisiert Jonetzko. Der Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen habe wahrlich andere Probleme, als Unternehmen unter einen Generalverdacht zu stellen. „Statt Impulse zu setzen für die Stärkung der Wirtschaft und die Schaffung neuer Arbeitsplätze, überlegt die Landesregierung immer öfter, wie sie den Unternehmen Knüppel zwischen die Beine werfen kann. So fällt der Wirtschaftsstandort NRW weiter zurück“, befürchtet Jonetzko. Er verweist hier auch auf Alleingänge beim Klimaschutz, beim Vergaberecht und auf regelrechte Kampagnen des NRW-Arbeitsministeriums gegen die Beschäftigungspolitik der Unternehmen.

Der Unternehmerverband fordert die heimischen Landtagsabgeordneten auf, sich in Sachen Unternehmensstrafrecht schützend vor die Betriebe der Region zu stellen. „Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen brauchen jetzt die volle Rückendeckung der regionalen Politik, um dieses Gesetz zu verhindern. Dem Regulierungswahn muss hier entschieden entgegengetreten werden“, appelliert Jonetzko an die Abgeordneten im angestammten Verbreitungsgebiet des Unternehmerverbandes, also aus Duisburg, Mülheim, Oberhausen, aus dem Kreis Wesel, aus dem Kreis Borken und aus dem Kreis Kleve.

 

Die Unternehmerverbandsgruppe mit ihren sechs Einzelverbänden und ihren rund 700 Mitgliedsunternehmen gehört zu den größten Arbeitgeberverbänden Nordrhein-Westfalens. Mit Sitz in Duisburg reicht ihr angestammtes Verbreitungsgebiet vom westlichen Ruhrgebiet (Duisburg, Mülheim, Oberhausen) über den Kreis Wesel bis an die niederländische Grenze (Kreis Kleve) und ins Münsterland (Kreis Borken).

Martin Jonetzko, stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes (Foto: Unternehmerverband)

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