Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung kritisiert Mindestlohn Pflege: Keine Lösung der Probleme

Der Mindestlohn Pflege, der per 1. August 2010 durch Rechtsverordnung als allgemeinverbindlich in Kraft tritt, löst nach Ansicht des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung weder die Refinanzierungsfrage der betroffenen sozialen Dienstleister noch das Problem der Schwarzarbeit bzw. Lohndumpings bei Öffnung der Grenze nach Ost-Europa. Außerdem warnt der Verband eindringlich vor einem ersten Schritt zur Untergrabung der Tarifautonomie.

„Das Problem der Schwarzarbeit wird mit dem Mindestlohn Pflege nur forciert: Der Geltungsbereich ist so eng auf die Tätigkeiten in der Grundpflege zugeschnitten, dass damit insbesondere klassische ambulante Pflegedienste betroffen sind, die äußerst eng budgetieren müssen und in hartem Konkurrenzdruck stehen,“ kritisiert Elisabeth Schulte, Geschäftsführerin des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung. Insbesondere bei weiterem Anstieg des Mindestlohnes, der bereits in der Rechtsverordnung für die nächsten drei Jahre festgelegt worden ist, sei schnell der Punkt gekommen, an dem die Pflegedienste einen zu hohen Preisanteil auf ihre Kunden abwälzen müssten. Dies führe einerseits zu Auftragsrückgang, andererseits zu Flucht in die Schwarzarbeit bei Auftraggebern, also alten, pflegebedürftigen Menschen, weil sie sich einen ambulanten Pflegedienst nicht leisten könnten und die Pflegeversicherung sowieso häufig nicht alle Kosten decke.

Der enge Zuschnitt des Geltungsbereiches - so befürchtet Schulte -, hat zur Folge, dass es für ambulante Dienste, die mehr Wert auf Preisgünstigkeit als Qualität legen, sehr leicht ist, aus dem Geltungsbereich offiziell auszuscheren: Sie können Ihre Mitarbeiter zu einem geringen Zeitanteil zur Grundpflege zum Kunden schicken und zu einem höheren Zeitanteil beispielsweise zur hauswirtschaftlichen Unterstützung. Somit fallen sie nicht in den Geltungsbereich. Auf diese Weise könnten auch nach der Öffnung der Grenze nach Ost-Europa neue Pflegedienste ganz legal den Mindestlohn unterlaufen. Somit sei das Hauptziel, den Markt vor Dumpinglohn-Anbietern zu schützen, nicht erreicht. Im Gegenteil: Der Mindestlohn führe zu Marktverzerrungen, weil sich insbesondere etablierte klassische Pflegedienste an ihn halten müssten, während Neue ihre Dienste von vorne herein so zuschnitten, dass sie dem Mindestlohn entgingen. 

Schulte: „Der Mindestlohn untergräbt auch die Tarifautonomie und birgt die Gefahr, dass in Zukunft der Mindestlohn steigt und dann ggf. schnell Arbeitsplätze gefährdet.“ Ein Mindestlohn, der über dem wirtschaftlich Vertretbaren liege, führe in die Arbeitslosigkeit bzw. Schwarzarbeit. Berufsanfänger, Ungelernte oder Langzeitarbeitslose hätten gar keine Chance mehr, den legalen Einstieg in Arbeit zu finden.

Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung kritisiert, dass der Staat nun mit einer höchst problematischen Regelung auf Lohndumping reagiert, für das er selbst verantwortlich sei, denn die Refinanzierungssätze hinkten hinter den Kostensteigerungen her. „Als Alternative zu einem Mindestlohn befürworten wir eine negative Einkommen-steuer, auch aktivierendes Grundeinkommen genannt, das Arbeitsanreiz schafft. Das ermöglicht einen gleitenden Übergang von Geringverdienst und Transfergeld in ein Einkommen, das die Familie voll versorgt. Entsprechend ausgestaltet, ist ein solches aktivierendes Grundeinkommen auch finanzierbar,“ erläutert Schulte.

Schwarzarbeit wie auch höhere Personalkosten der legal arbeitenden Pflegeeinrichtungen, die ja letztlich vom Bürger über Pflegeversicherung und Steuer refinanziert würden, führten zu Druck auf die Kassen, die Pflegesätze zu erhöhen, betont der Unternehmerverband, der bundesweit u.a. Seniorenheime und ambulante Pflegedienste zu seinen Mitgliedern zählt. Dies belaste die Einzahlenden in die Pflegeversicherung wie auch Kommunen noch stärker in einem Land, in dem Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowieso schon unzumutbar hoch seien.

Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung mit Sitz in Duisburg ist ein bundesweit tätiger Arbeitgeberverband mit und ohne Tarifbindung. Zu seinen Mitgliedern zählen Seniorenheime und ambulante Pflegedienste ebenso wie Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und soziale Dienstleister aller Art.

 

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