Streikfolgen: Arbeitnehmer sollten sich um Alternativen kümmern oder frühzeitig mit dem Chef reden

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„Rein rechtlich muss der Arbeitgeber Verspätungen seiner Arbeitnehmer auf Grund von Streikfolgen nicht einfach hinnehmen“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des hiesigen Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz, mit Blick auf den für morgen angekündigten umfassenden Warnstreik im öffentlichen Dienst. Das Wegerisiko liege grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Er müsse dafür Sorge tragen, dass er trotz Streiks bei den öffentlichen Verkehrsmitteln pünktlich zur Arbeit komme.

„Der Warnstreik wurde ja vorher angekündigt, insofern ist der Arbeitnehmer in der Pflicht, eine alternative Anreise zur Arbeit zu wählen“, erklärt Schmitz. Hier könne man zum Beispiel Fahrgemeinschaften bilden. Auch das vielleicht höhere Verkehrsaufkommen auf den Straßen müsse berücksichtig werden.

Trotzdem hätten Chefs in der Regel Verständnis, wenn es aufgrund einer katastrophalen Verkehrslage zu Verspätungen kommt. „Wichtig ist, dass man mit seinem Vorgesetzten frühzeitig das Gespräch sucht“, sagt Schmitz. Viele Unternehmen würden dann bereits im Vorfeld von Streiks reagieren und ihren betroffenen Arbeitnehmern eine flexiblere Arbeitszeit ermöglichen. Ein späterer Arbeitsbeginn sei genauso möglich wie Homeoffice und Überstundenabbau. Alles dies sei eine Frage der frühzeitigen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Gleiches gelte im Übrigen für die Folgen des Streiks in den Kindergärten. Auch hier sind zunächst die Eltern in der Pflicht, sich um alternative Betreuungsmöglichkeiten zu kümmern. Wenn das aber nicht gelingt, dann sei auch hier das Gespräch mit dem Chef angesagt. „Bei Fragen der Kinderbetreuung wird das Verständnis in der Regel groß sein. Familienfreundlichkeit wird in den meisten Unternehmen mittlerweile groß geschrieben“, erklärt Schmitz. Viele Unternehmen hätten beispielsweise Möglichkeiten der Notfallbetreuung oder bieten an, die Kinder zur Arbeit mitzunehmen.

Auf die reine Rechtslage werde sich bei den Streikfolgen kaum ein Unternehmen zurückziehen, schließlich seien auch Chefs betroffene Pendler und Eltern, meint der Unternehmerverband.

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbands (Foto: Unternehmerverband)

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