Den Ferienjob auch als Berufsvorbereitung nutzen

Unternehmerverband gibt rechtliche Tipps für Unternehmen

In der Produktion helfen, im Lager Kartons packen oder Supermarktregale einräumen – Jugendliche verdienen sich mit den unterschiedlichsten Arbeiten etwas Geld nebenher. Die anstehenden Sommerferien sind eine gute Gelegenheit, bei einem Ferienjob jetzt gleich zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Nicht nur Geld zu verdienen, sondern zugleich Berufsfelder, hiesige Firmen und die Chancen, dort der Nachwuchs von Morgen zu werden, kennenzulernen. „Insbesondere praktisch begabte Jugendliche, die eine duale Ausbildung anstreben, bekommen so einen Fuß in die Tür“, weiß Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes.

Aus Schmitz‘ Sicht ist ein Ferienjob die perfekte Lösung, um einem Dilemma zu entkommen: Schüler einerseits bemängeln fehlende Berufsperspektiven und Unternehmen andererseits fehlende Qualifikationen bei ihren Bewerbern. „Wenn sich beim Ferienjob beide Seiten schätzen gelernt haben, ist das besser als jede Bewerbung auf dem Papier“, so Schmitz. Zudem findet der Hauptgeschäftsführer es wichtig, dass die Jugendlichen aus dem „Schutzraum Schule“ herauskommen und Betriebsluft schnuppern: „Ein Einblick in die Arbeits- und Berufswelt und vor allem die strukturierten Arbeitstage sind sehr wertvoll für die jungen Leute.“

Wolfgang Schmitz und das Juristenteam des Unternehmerverbandes beraten die Mitgliedsfirmen auch im Arbeitsrecht. Deshalb gibt er einige rechtliche Hinweise, was die Firmen bei der Beschäftigung von Schülern oder Studierenden in den Ferien beachten müssen. Schmitz: „Zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr sind kleinere Jobs von bis zu zwei Stunden am Tag erlaubt, z. B. Zeitung austragen oder Nachhilfe geben. Wichtig ist, dass die Arbeit nicht gesundheitsgefährdend ist und die Eltern ihre Zustimmung geben.“ Bei Jugendlichen ab 15 Jahren seien Arbeiten bis zu acht Stunden pro Werktag erlaubt. „Wichtig ist, dass bis zur Vollendung der Vollschulpflicht der Ferienjob auf maximal 40 Stunden pro Woche und vier Wochen im Kalenderjahr begrenzt bleibt.“ Insgesamt, so der Rechtsanwalt, darf höchstens an 20 vollen Ferientagen gearbeitet werden. „Auf gar keinen Fall erlaubt sind Akkord-, Wochenend- und Nachtarbeit. Dasselbe gilt für gefährliche und schwere Tätigkeiten.“ Anders gestaltet sich laut Schmitz die Situation ab dem 18. Lebensjahr. Oberstufenschüler oder Studenten seien in der Ausübung von Ferienjobs viel freier, denn mit Beginn der Volljährigkeit gebe es kaum noch Einschränkungen.

Die Unternehmerverbandsgruppe mit ihren sechs Einzelverbänden und ihren rund 700 Mitgliedsunternehmen gehört zu den größten Arbeitgeberverbänden Nordrhein-Westfalens. Mit Sitz in Duisburg reicht ihr angestammtes Verbreitungsgebiet vom westlichen Ruhrgebiet (Duisburg, Mülheim, Oberhausen) über den Kreis Wesel bis an die niederländische Grenze (Kreis Kleve) und ins Münsterland (Kreis Borken).

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