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Unternehmertage und -treffen, Seminare, Arbeitskreise, Business Breaks oder Netzwerkveranstaltungen – die nächsten Termine des Unternehmerverbandes sind hier aufgelistet.
WeiterlesenIn Zeiten der Globalisierung wächst die Bedeutung des internationalen Einsatzes von Mitarbeitenden. Bei der Auslandentsendung sind aktuelle arbeits- und sozialrechtliche Fragestellungen zu beachten.
[unternehmen!]: Können Arbeitnehmer nun dauerhaft ins Ausland versetzt werden?
Niedostadek: Die Entscheidung des Gerichts betraf einen Fall, bei dem es nicht nur um eine zeitlich befristete Entsendung ging, sondern wirklich um eine Versetzung. Der Kläger, ein Pilot, wurde von seiner ursprünglichen Homebase in Deutschland nach Italien versetzt. Das Erfurter Gericht hat deutlich gemacht, dassArbeitgeber Beschäftigte anweisen können, auch an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten. Die Grundlage dafür bietet das Direktionsrecht, wie es in § 106 der Gewerbeordnung (GewO) festgelegt ist.
[unternehmen!]: Welche arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen stehen bei der Auslandsentsendung im Fokus?
Niedostadek: Die zeitlich befristete Entsendung ist von der Versetzung zu unterscheiden. Gerade bei einer vorübergehenden Entsendung stellen sich viele arbeits- und sozialrechtliche Fragen. Herauszustellen sind beispielsweise Melde- und Registrierungspflichten und die arbeitsvertragliche Gestaltung. Sozialrechtlich geht es beispielsweise um das Fortbestehen der inländischen Sozialversicherungspflicht während der Entsendung und die in diesem Zusammenhang wichtige A1-Bescheinigung. Gerade hier stellen sich im Detail viele Fragen.
[unternehmen!]: Welche Auswirkungen hat das auf den Arbeitsvertrag?
Niedostadek: Der Arbeitsvertrag spielt bei der Versetzung und bei der Entsendung eine zentrale Rolle. Im Ausgangsfall war das Direktionsrecht beispielsweise arbeitsvertraglich nicht eingeschränkt. Wenn man so will, Pech für den Kläger. Auch bei einer Entsendung, die ja etwas anders gelagert ist, ist die Gestaltung des Arbeitsvertrags zentral.
Ein Online-Seminar der HAUS DER UNTERNEHMER GmbH mit Prof. Andre Niedostadek zu diesem Thema findet am 1. März von 9 bis 10:30 Uhr statt. Voraussetzung für die Teilnahme sind PC, Laptop oder Tablet, die mit Mikrofon, Kamera und Lautsprecher ausgestattet sind. Für weitere Informationen geben Sie auf www.haus-der-unternehmer.de/weiterbilden die Nummer D142023 ein oder klicken hier; Anmeldung bei Heike Schulte ter Hardt bei der HAUS DER UNTERNEHMER GmbH, Tel. 0203 6082-204.
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