Fachinformationen
Tarif Metall_Altersteilzeit - Tarifliche Mindestnettoentgelttabelle für das Jahr 2025
Anbei übersenden wir Ihnen - sowohl als Excel-Datei als auch als PDF-Dokument (Anlage 1 und Anlage 2) - die tarifliche Mindestnettoentgelttabelle für das Jahr 2025. Diese gilt ab dem 1. Januar 2025.
Wir hatten Sie in der Vergangenheit bereits darüber informiert, dass die Mindestnettoentgelttabelle sowie die steuerklassenabhängigen Berechnungsformeln über den in der Protokollnotiz zu § 3.4 TV FlexÜ 2015 genannten Stichtag (31. Dezember 2017) hinaus - nunmehr als Serviceleistung der Arbeitgeberverbände - unter Berücksichtigung der bisherigen Parameter fortgeschrieben werden.
Die tarifliche Mindestnettoentgelttabelle wird ausschließlich dann benötigt, wenn Altersteilzeitarbeitsverhältnisse in Bestandsschutzfällen weiterhin auf Basis des TV ATZ/ETV BB, TV BA oder TV FlexÜ 2010 durchgeführt werden.
Bei Anwendung des TV FlexÜ 2015 vom 24. Februar 2015 wird die tarifliche Mindestnettoentgelttabelle nicht benötigt.
Folgende Anlagen finden Sie im Einzelnen:
- 82 % Mindestnettoentgelttabelle 2025
Die beigefügte Excel-Datei für Monatseinkommen von 5,00 Euro bis 40.000 Euro für die Steuer-klassen I bis VI ist voreingestellt auf 82 %. Für den Fall eines betrieblich abweichenden Aufstockungsniveaus kann mittels der Excel-Datei durch Eingabe des jeweiligen Prozentsatzes im Feld „B3“ im Tabellenblatt „Eingabe Ausgabe“ eine Mindestnettoentgelttabelle für ein beliebiges Nettoniveau erzeugt werden.
Hinweis: Im Rahmen der Umsetzung des Lohnsteuer-PAP 2025 ist der Input-Parameter für die Lohnsteuerberechnung – „Einkommensbezogener Zusatzbeitragssatz eines gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmers“ – zu berücksichtigen, der für die Erstellung der Mindestnettoentgelttabelle mit 2,5 % angesetzt worden ist.
Daneben finden Sie eine PDF-Datei für Monatseinkommen bis 15.000 Euro.
- Programmablaufplan 2025
Auf Basis des letzten Programmablaufplans des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur gesetzlichen 70 %-Mindestnettoentgelttabelle von 2008 sind die Änderungen für 2025 gekenn-zeichnet und die Parameter zur Ermittlung der Lohnsteuer dokumentiert (Anlage 3).
Im Gleichlauf mit der Erstellung der tariflichen Mindestnettoentgelttabelle werden auch die steuerklassenabhängigen Formeln zur Berechnung des Aufstockungsbetrages für Altersteilzeitfälle nach TV FlexÜ 2010, die ausschließlich auf Basis von bestandsgeschützten betrieblichen Regelungen noch weiterhin möglich sind, angepasst. Die Berechnungsformeln für das Jahr 2025 werden wir Ihnen mit gesondertem Rundschreiben zukommen lassen.
Ein Update des Kostenprognoseprogramms zur Altersteilzeit nach TV FlexÜ (TV-FlexÜ-Tool) werden wir Ihnen voraussichtlich im 1. Quartal 2025 zur Verfügung stellen.
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Schmitz gez. Martin Jonetzko
Hauptgeschäftsführer Geschäftsführer
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



