Infoveranstaltung Hinweisgeberschutzgesetz

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Digitale Info-Veranstaltung zum Hinweisgeberschutzgesetz

am 21. Juni 2023, 15:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr

Die Veranstaltung wird als Zoom-Veranstaltung stattfinden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2. Juni 2023 verkündet und tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Unternehmen sollten wegen der sehr kurzen Umsetzungsfristen sofort mit der Einrichtung eines internen Meldesystems beginnen. Das „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen“ (HinSchG) setzt eine EU-Richtlinie um. Diese hat den Schutz von hinweisgebenden Personen und der von den Hinweisen Betroffenen zum Gegenstand. Nach einem verzögerten Gesetzgebungsverfahren ist kurzfristig ein Gesetz verkündet worden.

Achtung: Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten haben nur bis zum 2. Juli 2023 Zeit, die Anforderungen des Gesetzes umzusetzen. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten haben eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023.

Das Gesetz betrifft Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten sowie Unternehmen, die im Finanzdienstleistungsbereich tätig oder für Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungstätigkeiten anfällig und daher hohen Risiken ausgesetzt sind. Hinweisgebende Personen müssen innerhalb dieser Unternehmen („interne Meldestelle“) oder bei Behörden („externe Meldestelle“) insbesondere Verstöße gegen Strafrechtsvorschriften sowie Bußgeldvorschriften zum Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder zum Schutz der Rechte von Beschäftigten oder deren Vertretungsorganen (hierunter fallen zum Beispiel Arbeitsschutz oder das Betriebsverfassungsgesetz) sowie Verstöße gegen bestimmte europäische Regelungen melden können. Neben rechtswidrigen können dies auch missbräuchliche Handlungen sein.

Hinweisgebende Personen sind Personen, die im beruflichen Zusammenhang oder im Vorfeld Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden oder offenlegen, zum Beispiel Arbeitnehmende, aber auch Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, Selbständige oder bestimmte „Dritte“ (z.B. Angehörige von Beschäftigten oder Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern).

Ziel des Vortrags
Der Vortrag zeigt die wesentlichen Pflichten nach dem HinSchG auf und gibt neben einem Überblick Hilfestellungen zur praktischen Umsetzung. Es steht hinreichend Zeit für Rückfragen an den Referenten zur Verfügung.

Referent
Heiko Schöning, LL.M., ist Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter. Er hat die Entwicklung und Markteinführung einer Software zur Umsetzung des Meldekanals einer internen Meldestelle begleitet.

Die Einladung zu dieser Veranstaltung richtet sich exklusiv an unsere Mitgliedsunternehmen und ist für diese kostenfrei. Interessierte Beschäftigte aus unseren Mitgliedsunternehmen können sich gerne anmelden. Kurze E-Mail an remmel(at)unternehmerverband(dot)org genügt, dann senden wir Ihnen Ihren persönlichen Einladungslink zu.

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