Frühverrentung, Altersteilzeit, Arbeitslosengeld

Datum:  - 
Seminar-Nummer: R142024
Ort:HAUS DER UNTERNEHMER, Düsseldorfer Landstraße 7, 47249 Duisburg
Preis: 540,-/450,-*
Zielgruppe: Unternehmer, Geschäftsführer, Personalleiter, Führungs- und Fachkräfte aller Unternehmensbereiche sowie Mitarbeiter aus den Personalabteilungen
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Ein aktueller Überblick zu praxisrelevanten Fragestellungen

Sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen prägen jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Vor allem im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen bei älteren Arbeitnehmern ergeben sich viele Probleme. So werfen ständige Veränderungen bei den Altersrenten zuletzt die Regelungen zur Flexi-Rente und den abschlagsfreien Rentenbeginn ab Alter 63 viele Fragen auf. Auch im Koalitionsvertrag 2018 sind wieder Veränderungen bei den Renten angekündigt. Dies wird begleitet von Problemen zu den Rahmenbedingungen beim Arbeitslosengeld (Dauer, Höhe, mögliche Sanktionen) und zur weiteren Nutzung von Altersteilzeit. Im Rahmen dieses Seminars erhalten Sie einen aktuellen Überblick über diese sehr praxisrelevante Thematik. Die Seminarinhalte werden aktuell und zeitnah angepasst.

  • Rentenrecht: Überblick über die Frühverrentungsmöglichkeiten nach aktuellem und kommendem Recht
  • Grundsätze der Rentenberechnung
  • Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug und finanzielle Kompensationsmöglichkeit
  • Rente und Hinzuverdienst
  • Aktuelle gesetzliche Rahmenbedingungen Altersteilzeit: Wesentlicher Inhalt des Altersteilzeitgesetzes
  • Berechnung der Aufstockungsleistung sowie Höherversicherungsbeiträge
  • Flexi-Rente
  • Aktuelle Rahmenbedingungen Arbeitsförderungsrecht: Leistungsvoraussetzungen und Leistungshöhe
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld?
  • Praxisrelevante Probleme

Referenten

Mara Meyer

Rechtsanwältin, unternehmer nrw, Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V., Düsseldorf

Frau Meyer absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität in Augsburg mit anschließendem Referendariat in Wuppertal. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2021 bei unternehmer nrw, Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen e.V., in Düsseldorf als juristische Referentin für Arbeits- und Sozialrecht beschäftigt. Zuvor war sie mehrere Jahre bei regionalen Arbeitgeberverbänden tätig und dort mit der Beratung und Vertretung von Unternehmen im Arbeits- und Sozialrecht befasst. Frau Meyer hält regelmäßig Seminare zu sozialversicherungsrechtlichen Themenfeldern.

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