Online: Stolperfalle Geringfügige Beschäftigung - Minijob und Mindestlohn

Datum:  - 
Seminar-Nummer: S112024
Ort:Büro oder Homeoffice
Preis: 540,-/450,-*
Zielgruppe: Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Mitarbeiter der Lohn- und Gehaltsabrechnung, Unternehmer und Berater.
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Alle aktuellen Änderungen seit 1.10.2022 sowie 1.1.2024 + Mindestlohnproblematik

Der Gesetzgeber hat die Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten seit 1.10.2022 auf 520 Euro angehoben und dynamisiert. Zudem hat der 2015 eingeführte Mindestlohn (seit 1.1.2024 € 12,41) im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unter- nehmen. Seit 1.1.2023 ist der ausgeweitete Übergangsbereich bis 2.000 Euro beim Midi-Job umzusetzen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien 2022, sowie den Neuregelungen zum Werkstudentenprivileg erneut detailversessen agiert. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele neue folgenschwere Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen (insbesondere bei Zoll- und Lohnsteuer- Lohnsteueraußenprüfung) erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.

  • Grundlagen / Neuregelungen für geringfügig Beschäftigte
    Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen; RV-Pflicht seit 2013 - Vorgaben zur Befreiung; Alles zum Mindestlohn insbesondere zur Arbeitszeitproblematik sowie zu den Aufzeichnungspflichten; Zusammenrechnung mit einer Hauptbeschäftigung - Zusammenrechnung mehrerer Mini-Jobs; Abrechnung von Schülern, Studenten (Neuregelung durch die Spitzenverbände), Praktikanten, Rentnern, Beamten, Mutterschutz und Elternzeit, Kombination von Aushilfslohn mit Übungsleiterpauschale oder Ehrenamtsfreibetrag; Abgrenzung Arbeitnehmer/selbständige Tätigkeit; etc.
  • Erhöhung Mindestlohn auf € 12,41 und Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze seit 1.1.2024
  • Neue Geringfügigkeitsrichtlinien 2022 undneue Meldevorschriften seit 2022 und 2023
  • Neue Minijob und Midijobgrenze seit 1.1.2023 und seit 1.1.2024 (€ 520, € 538, € 2.000)
  • Grundlagen und Neuregelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
    Alle steuerrechtlichen und sv-rechtlichen Rahmenbedingungen, Besondere Personengruppen wie arbeitssuchend Gemeldete, Rentner, Schulabgänger und in der Landwirtschaft Beschäftigte; Prüfung der Berufsmäßigkeit; etc.
  • Grundlagen und Neuregelungen für den Übergangsbereich (Entgelt über € 520, € 538 bis € 2.000 € monatlich seit 2023, ab 2024); Bestandsschutzregeln für Altfälle; Unterschiedliche Sozial-versicherungs-Beitragslast für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, jedoch volle Rentenentgeltpunkte; jährliche Neuberechnung der Formeln anhand der Verfahrensregeln; Folgen bei ArbN-Verzicht auf die Gleitzonenregelung, Meldeverfahren sowie Anmeldung / Abmeldung und Abführung der SV-Beiträge; etc.
  • Aber auch zusätzliche Aspekte, wie arbeitsrechtliche Grundlagen, Inflationsausgleichs-prämie 3.000 Euro, Minijob + Kurzarbeit sowie Minijob und Rente mit den neuen Gesetzen: Flexirentengesetz und Betriebsrentenstärkungsgesetz und Minijobs in Privathaushalten, werden Ihnen nicht vorenthalten.

Dieses Seminar macht Sie fit für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäfti-gungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung.

Voraussetzung zur Teilnahme am Online-Seminar
Sie benötigen einen PC oder ein Laptop mit Internetzugang, Kamera und Lautsprecher. Die Zugangsdaten erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung durch den Veranstalter, die Haus der Unternehmer GmbH. Wir schicken den link an die EMail-Adresse, die uns vorliegt. Bitte lassen Sie uns frühzeitig wissen, wenn Sie eine andere EMail-Adresse wünschen. Bitte wählen Sie sich einige Minuten vor dem Start des Seminares ein.

Referenten

Thomas Leibrecht

Inhaber, Leibrecht Consulting, München

Thomas Leibrecht war in einem Münchner Verlag tätig und nach mehrjähriger Berufserfahrung als Consultant in einer Unternehmensberatung leitete er den Vertrieb in einem Unternehmen der Baunebenbranche. Seit 1993 ist Thomas Leibrecht selbständiger Trainer und Unternehmensberater im gesamten Bundesgebiet. Seine Schwerpunkte liegen im Personalwesen und Steuerrecht. Er ist Autor von Fachbüchern.

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