Unternehmerverband warnt vor Freibrief bei Bagatelldiebstählen

Kritik an SPD und NRW-Justizministerin Müller-Piepenkötter

Die UnternehmerverbandsGruppe hat vor Populismus in der Frage der Kündigung nach sogenannten Bagatelldiebstählen gewarnt. Wie der Hauptgeschäftsführer Wolfgang Schmitz erklärt, zeuge der angekündigte Gesetzesvorschlag der SPD, wonach erst bei wiederholtem Diebstahl gekündigt werden darf, von mangelnder Kenntnis des geltenden Arbeitsrechts. Dass sich inzwischen NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter dieser Auffassung angeschlossen hat, "mache den Vorstoß keinesfalls richtiger".

Besonders die Behauptung, Arbeitgeber müssten einen geringfügigen Diebstahl nur behaupten, um einen unliebsamen Mitarbeiter loszuwerden, "völlig abwegig". Schließlich müsse der Betriebsrat vor Ausspruch der Kündigung umfassend informiert und angehört werden – und dies um so mehr, falls es sich lediglich um eine Verdachtskündigung handele. Die Arbeitsgerichte würden außerdem äußerst streng prüfen, ob das Vertrauensverhältnis tatsächlich völlig zerstört sei. In nicht wenigen Fällen werde dabei zu Gunsten des stehlenden Arbeitnehmers entschieden. Schmitz: „In den Medien finden sich aber immer nur jene Berichte, in denen die Kündigung Bestand hat“.

Im Übrigen sei der Umgang mit fristlosen Kündigungen nach Bagatelldiebstählen seit mehr als 25 Jahren immer wieder in Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigt worden. Es gehe dabei überhaupt nicht um den Wert des Diebesgutes, sondern um die Frage, ob dem Arbeitgeber und den anderen Mitarbeitern eine weitere Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten zugemutet werden kann. Ein Freibrief hingegen würde „das historisch gewachsene Rechtsverständnis der unabhängigen Richterschaft mit Füßen treten“.

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