Tarif-Beschäftigte profitieren beim Urlaubsgeld

Aktuelle Umfrage: Ohne Tarifbindung bekommt weniger als die Hälfte der Beschäftigten die Zusatzzahlung

Der Pandemie geschuldete Reisebeschränkungen werden gerade immer mehr gelockert. Nach zahlreichen Monaten der Einschränkungen kommt zum einen der Urlaub, zum anderen das Urlaubsgeld als Finanzspritze für die Reise gerade recht – besonders für die, die in Kurzarbeit waren. „Beschäftigte, die ein tarifvertraglich gesichertes Recht auf Urlaubsgeld haben, sind deutlich im Vorteil“, erläutert Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, mit Blick auf eine aktuelle Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung. Demnach erhalten 46 Prozent der Beschäftigten Urlaubsgeld. Deutlich mehr, nämlich 85 Prozent, sind es bei den tarifvertraglich gebundenen Unternehmen beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie, wie aktuelle Zahlen des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa) belegen. Der hiesige Unternehmerverband ist Tarifträgerverband für die Metall- und Elektroindustrie. Schmitz: „Durch die Tarifbindung steigern Arbeitgeber ihre Attraktivität und Arbeitnehmer profitieren durch die kollektiv vereinbarten Regeln.“

Branchenübergreifend gelten in der aktuellen, wirtschaftlich schwierigen Situation für den Urlaubsbonus ein paar Sonderregelungen: Unternehmen und Betriebsrat können per Betriebsvereinbarung häufig gemeinsam entscheiden, ob das Urlaubsgeld beispielsweise gestückelt ausgezahlt wird. Grundsätzlich gilt: „Auch in Kurzarbeit haben Beschäftigte ein Anrecht auf volles Urlaubsgeld, wenn es vertraglich vereinbart wurde“, so Schmitz. Streichen könne der Chef die bestehende Leistung nur unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn die Leistung freiwillig bezahlt wird und dies so auch im Arbeitsvertrag festgehalten ist.

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Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes

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