„Stress im Sommerloch“

Guntram Schneiders Vorschlag für eine Anti-Stress-Regelung: Unternehmerverband lehnt immer neue Vorschläge zu staatlichen Eingriffen in die Arbeitswelt ab.

Die einen diskutieren ein „Anti-Erreichbarkeits-Gesetzt“, also die Regelung der Erreichbarkeit des Arbeitnehmers nach Feierabend. Die anderen wollen Praktikanten einen Mindestlohn zahlen und der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider nutzt das Sommerloch 2014 für seine Anti-Stress-Kampagne und die Werbung für ein Anti-Stress-Gesetz.

Das Muster dabei ist immer dasselbe: Ausnahmen werden zur Regel erklärt und die Notwendigkeit eines Gesetztes wird damit begründet. Nach einer DAK-Studie haben lediglich 4,3 Prozent der Befragten, die angeben, täglich oder fast täglich außerberuflich dienstliche E-Mails zu lesen, sich dadurch stark belastet gefühlt. Das vorgesehene Anti-Stress-Gesetz wird jedenfalls ein untaugliches Instrument sein. Starre Reglementierungen sind überflüssig und helfen nicht weiter. Jeder Mensch ist individuell belastbar und eventuell zusätzlich stressigen Situationen im Privatleben ausgesetzt. Eine allgemeine Regelung, diesen Hintergründen gerecht zu werden, ist schwierig und praktisch nicht umsetzbar. Gefordert sind viel mehr betriebsspezifische Lösungen, wobei das bestehende Arbeitsschutzgesetz und zahlreiche Verordnungen bereits eine ausreichende und abschließende Regelungsgrundlage sind. Und noch etwas: Erreichbarkeit hat auch durchaus positive Effekte für die Beschäftigten, für viele Erwerbstätige bedeutet das beispielsweise eine Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 

Insofern sollte der derzeitige Wissensstand systematisch aufgearbeitet werden, um im Dialog mit Wissenschaft und Praxis konkrete Handlungsempfehlungen zu erarbeiten. Fazit: Es geht auch eine Nummer kleiner.

Die Unternehmerverbandsgruppe mit ihren sechs Einzelverbänden und ihren rund 700 Mitgliedsunternehmen gehört zu den größten Arbeitgeberverbänden Nordrhein-Westfalens. Mit Sitz in Duisburg reicht ihr angestammtes Verbreitungsgebiet vom westlichen Ruhrgebiet (Duisburg, Mülheim, Oberhausen) über den Kreis Wesel bis an die niederländische Grenze (Kreis Kleve) und ins Münsterland (Kreis Borken).

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes (Foto: Unternehmerverband)

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