Mindestlohn in der Bildung als „Maß aller Dinge“ schadet der Qualität

Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung wiederholt Warnung vor einer staatlich festgelegten Lohnuntergrenze

Der Unternehmerverband Soziale Dienste und Bildung warnt eindringlich davor, den im Sommer 2012 eingeführten Mindestlohn Bildung fortzusetzen. „Wir appellieren an die Politik, den Mindestlohn zu stoppen. Dieser schadet nicht nur der Bildungsbranche an sich, sondern auch dem Arbeitsmarkt. Völlig undifferenziert wird er zum Maß aller Dinge bis hin zu Ausschreibungen“, betont Elisabeth Schulte, Geschäftsführerin des bundesweiten Arbeitgeberverbandes. Ein Jahr mit einem Mindestlohn in der Bildungsbranche habe vor allem eines gezeigt: Der Mindestlohn schadet der Qualität. Schulte: „Seriöse, traditionsreiche Bildungseinrichtungen mit erfolgreichen Vermittlungsquoten in den Arbeitsmarkt verlieren Ausschreibungen, weil sie oft mit ihren Pädagogen an ältere – und entsprechend hoch dotierte – Tarifverträge gebunden sind. Die Ausschreibungen gewinnen hingegen Billiganbieter, die ihren Mitarbeiter zwar den Mindestlohn zahlen, aber auch nicht mehr; somit sind sie in der Qualität ihrer Arbeit in aller Regel nicht überzeugend.“

Hinzu kommen zwei „Schleichwege“, durch die unseriöse Anbieter fast jede Ausschreibung gewinnen könnten: Durch eine schwammige Formulierung im Gesetzestext zahlen sie formal außerhalb des Geltungsbereiches des Tarifvertrages unterhalb des Mindestlohnes oder beschäftigen statt eigener Mitarbeiter Honorarkräfte – was in der Bildungsbranche nicht unüblich ist – und umgehen so den Mindestlohn. Ein weiteres Problem liegt darin, dass der Mindestlohn pauschal für alle gilt, die im pädagogischen Bereich arbeiten. Also auch für Berufseinsteiger ohne Erfahrung, für reine Zuarbeiten und für Menschen mit Handicaps – diesen wird mit dem Mindestlohn der Zugang in Beschäftigung verbaut. All das lässt für die Arbeitgeberorganisation, die bundesweit Firmen in der Bildungsbranche vertritt, nur einen Schluss zu: „Mit der staatlich festgelegten Lohnuntergrenze erweisen die Gewerkschaften den Beschäftigten einen Bärendienst: Die öffentliche Hand spart kurzfristig zwar Geld, weil bei Ausschreibungen der Mindestlohn angesetzt wird, aber die Gehälter für die Mitarbeiter von Bildungseinrichtungen werden dann eben auch bis zum Anschlag nach unten gedrückt. Das verringert den Vermittlungserfolg und verteuert die Kosten für Arbeitslose.“

Hintergrund der Stellungnahme des Verbandes ist eine Veröffentlichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesanzeiger vom 27. März 2013: der Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages und der Entwurf einer Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB). Grundlage dafür ist der bereits bekannte Tarifvertrag der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes betriebliche Bildung (BBB) mit den Gewerkschaften ver.di und GEW, der einen Mindestlohn und Mindesturlaub für pädagogisches Personal regelt. „Dies ist ein Versuch, den im vergangenen Sommer eingeführten Mindestlohn Bildung fortzusetzen, der sonst am 30. Juni 2013 ohne Ersatz außer Kraft tritt“, weiß Schulte. Ihr Hauptkritikpunkt: „Die antragstellende Zweckgemeinschaft vertritt nur eine kleine Minderheit von Bildungseinrichtungen in Deutschland und ist nicht repräsentativ für die Branche.“ Zwar geben die Antragsteller an, die Tarifbindung von ursprünglich 5.000 Arbeitnehmern inzwischen mindestens verdoppelt zu haben, sodass 40 Prozent der angeblich 26.000 Beschäftigten der Branche vertreten sind. Das aber bezweifelt Schulte: „Branchenkenner gehen von 90.000 bis 145.000 Arbeitnehmern im Bereich der SGB II/III-geförderten Weiterbildung aus. Wir selbst haben immerhin 64.427 Mitarbeiter konkret recherchieren können, und gehen demzufolge geschätzt von mehr als 100.000 bundesweit aus.“

Der Unternehmerverband Soziale Dienstleistungen + Bildung e.V. mit Sitz in Duisburg ist ein bundesweit tätiger Arbeitgeberverband mit und ohne Tarifbindung. Zu seinen Mitgliedern zählen Bildungseinrichtungen sowie Seniorenheime, ambulante Pflegedienste, Behinderteneinrichtungen, Krankenhäuser und soziale Dienstleister aller Art.

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier

Elisabeth Schulte, Geschäftsführerin des Unternehmerverbandes Soziale Dienste und Bildung (Foto: Unternehmerverband)

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