Lohnfortzahlung für Ungeimpfte im Quarantänefall

„Wer sich gegen eine Impfung entscheidet, muss Einschränkungen in Kauf nehmen.“, so Martin Jonetzko, stellv. Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes

Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob er sich impfen lassen will. Ungeachtet dessen bleibt es aber ganz klar bei unserer dringenden Empfehlung an alle Beschäftigten, sich impfen zu lassen und so dazu beizutragen, ihre Mitmenschen und sich selbst zu schützen. Wer sich dennoch gegen eine Impfung entscheidet, muss damit rechnen, Einschränkungen in Kauf nehmen zu müssen. Das gilt auch für den Arbeitsplatz. Arbeitgeber dürfen keine weiteren wirtschaftlichen Nachteile erleiden, weil sich einzelne Beschäftigte nicht impfen lassen wollen. Wer sich also bewusst gegen eine kostenlose Impfung entschieden hat, in Quarantäne muss und seine Arbeit nicht machen kann, kann weder von der Allgemeinheit noch vom Arbeitgeber eine Weiterzahlung seiner Vergütung verlangen – zumal den Unternehmen in den letzten 18 Monaten schon hohe Kosten für Masken, Tests und die gesamte bürokratische Dokumentation und Überwachung aufgebürdet worden sind.

Die Impfverweigerung darf auch nicht mit Argumenten hinsichtlich sensibler Gesundheitsdaten gerechtfertigt werden: Eine ehrliche Antwort und ein Nachweis auf die Frage nach dem Impfstatus darf und muss in der momentanen Situation von jedem Bürger als selbstverständlicher Akt der gesellschaftlichen Solidarität erwartet werden. Vor diesem Hintergrund sollte es politischer Konsens sein, dass die Arbeitgeber in die Lage versetzt werden, den Impfstatus der Beschäftigten auch verbindlich abfragen zu dürfen. Sie brauchen Klarheit, um politische Entscheidungen umsetzen zu können – und um Unternehmen, Beschäftigte und Kunden bestmöglich zu schützen.“

Corona-Spritze
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