Facebook-Eintrag kann zum Kündigungsgrund werden

Unternehmerverband warnt vor Fehlverhalten im Web 2.0

„Ab zum Arzt und dann Koffer packen“ – weil eine Frisörin diese Meldung auf Facebook verbreitete, wurde ihr gekündigt. „Arbeitsrechtlich ist der Fall klar“, sagt der Rechtsanwalt Martin Jonetzko, der beim Unternehmerverband stellvertretender Hauptgeschäftsführer ist, „keiner darf Urlaub auf Krankenschein machen“. Doch der Fall offenbart die Gefahren, die durch die Sozialen Netzwerke im Internet lauern. Zwar mag es verlockend sein, alles mit jedem zu teilen, aber gerade dieses Verhalten kann für manchen unangenehm enden. Besonders wenn dadurch absichtlich oder fahrlässig die eigene, berufliche Wirkungsstätte berührt wird. „Wer allzu leichtfertig Privates in Foren wie Facebook oder Twitter preisgibt, sollte die möglichen Konsequenzen bedenken. Ist jemand gar in einem sensiblen Bereich tätig und verkündet er im Internet unter namentlicher Nennung seines Arbeitgebers schlüpfrige Vorlieben am Arbeitsplatz, kann auch eine fristlose Kündigung die Folge sein“, warnt Jonetzko mit Blick auf einen aktuellen Fall.

Den meisten Arbeitnehmern ist klar, dass sie sich im Arbeitsverhältnis korrekt und anständig verhalten müssen. Nicht alle haben aber registriert, dass Gleiches auch für die virtuelle Welt gilt. „Die Personal- und Betriebsleiter achten sehr wohl auf das Verhalten ihrer Mitarbeiter, auch im Internet“, sagt Martin Jonetzko. Sein Rat: „Arbeitnehmer sollten ihre arbeitsvertraglichen Pflichten nicht durch unbedachte und unüberlegte Äußerungen verletzen und dadurch das Arbeitsverhältnis gefährden.“

Der Unternehmerverband berät mit seinen neun Juristen insgesamt 700 Unternehmen bundesweit, aber mit Schwerpunkt an Rhein und Ruhr sowie im Westmünsterland, u. a. in Sachen Arbeitsrecht. Neben individuellen Personalfragen geht es um Vertrags-gestaltung oder Arbeitsbedingungen.

Ansprechpartner

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