Arbeitszeitgesetz der Lebenswirklichkeit anpassen

Viele Arbeitnehmer wollen mehr Flexibilität, die ist aber mit der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich nur schwer zu vereinbaren

„Eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes wäre absolut sinnvoll und ist im Interesse vieler Arbeitnehmer. Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit würde mehr Flexibilität ermöglichen“, ist sich der Hauptgeschäftsführer des hiesigen Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz, sicher. Der Unternehmerverband begrüßt damit einen entsprechenden aktuellen Vorstoß der Arbeitgeberverbände auf Bundesebene.

Viele Tarifverträge sehen bereits heute entsprechende Öffnungen über 8 Stunden hinaus vor, insofern sei das Thema nicht neu. Die Resonanz auf entsprechende Öffnungen sei bei Arbeitnehmern und Betrieben überaus positiv. „Die Sozialpartner sind vielfach schon weiter als der Gesetzgeber“, erläutert Schmitz.

Derzeit liegt die gesetzliche Höchstarbeitszeit aber bei täglich 8 Stunden. Die Wirtschaft fordert nun statt einer täglichen, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Zwar sieht auch die bisherige Regelung unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen vom 8-Stunden-Tag vor, jedoch orientieren sich die meisten Arbeitsverhältnisse an den gesetzlichen Vorgaben. „Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass sich die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit fundamental verändert haben und weiter verändern. Die digitalen Möglichkeiten für Mitarbeiter und Unternehmen ermöglichen ein hohes Maß an Flexibilität, eine täglich limitierte Arbeitszeit konterkariert das allerdings“, erläutert Schmitz.

„Flexiblere Arbeitszeiten und die Orientierung am Ergebnis, nicht an der Präsenz im Büro können auch den Beschäftigten zugutekommen“, hat bereits Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles auf einem Fachkongress in Berlin festgestellt. Gerade für Familien können flexible Arbeitszeiten eine große Hilfe sein. „Oftmals sind heute beide Elternteile berufstätig. Trotzdem besteht natürlich der Wunsch, Zeit mit den Kindern zu verbringen. Hier ist Flexibilität vonnöten“, so Schmitz.

Schmitz verschweigt nicht das große Interesse der Wirtschaft an flexiblen Arbeitszeiten. „Der internationale Wettbewerb nimmt keine Rücksicht auf deutsche Tageshöchstarbeitszeiten“, so der Arbeitgebervertreter. Die Globalisierung sei längst von der Vision zu unternehmerischen Praxis geworden. „Wenn der Kunde in Asien oder Amerika es verlangt, muss man ansprechbar sein“, so Schmitz.

Insgesamt unterstreicht der Unternehmerverband aber deutlich, dass es hier nicht um eine neue Regelung zulasten der Arbeitnehmer ginge. Ein verantwortungsvoller Umgang mit einem Mehr an Flexibilität sei auch im Interesse der Arbeitgeber. Hierfür gebe es vielfältige betriebliche Lösungsmöglichkeiten, die Unternehmen und Gewerkschaften gemeinsam umsetzen könnten. Insgesamt gehe es um die sinnvolle Anpassung eines Gesetzes an die Lebenswirklichkeit.

Die Unternehmerverbandsgruppe mit ihren sechs Einzelverbänden und ihren rund 700 Mitgliedsunternehmen gehört zu den größten Arbeitgeberverbänden Nordrhein-Westfalens. Mit Sitz in Duisburg reicht ihr angestammtes Verbreitungsgebiet vom westlichen Ruhrgebiet (Duisburg, Mülheim, Oberhausen) über den Kreis Wesel bis an die niederländische Grenze (Kreis Kleve) und ins Münsterland (Kreis Borken).

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