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Unternehmertage und -treffen, Seminare, Arbeitskreise, Business Breaks oder Netzwerkveranstaltungen – die nächsten Termine des Unternehmerverbandes sind hier aufgelistet.
WeiterlesenDer Arbeitsmarkt in NRW hat sich in den vergangenen Jahren mit Blick auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit positiv entwickelt. Auch während der Corona-Krise hat er sich als relativ stabil erwiesen. Dies ist bei weitem keine Selbstverständlichkeit. Die positive Entwicklung darf nicht durch zusätzliche Regulierungen und Belastungen der Betriebe leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Gleichzeitig muss das Thema Fachkräftesicherung oberste Priorität bekommen. Denn fehlende Fachkräfte sind schon jetzt an vielen Stellen Bremsklotz für Wachstum und Entwicklung in Betrieben. Dies wird angesichts der demografischen Entwicklung noch deutlich zunehmen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass wir etwa bei Themen wie Digitalisierung oder Transformation nicht vorankommen, weil die entsprechenden Fachkräfte fehlen.
Die Arbeitsmarktpolitik in NRW muss sich auf zwei Handlungsfelder konzentrieren: Langzeitarbeitslosigkeit senken durch gezielte Integration in den ersten Arbeitsmarkt und Fachkräftesicherung unterstützen – orientiert an den konkreten Arbeitsmarktbedarfen und Wandlungsprozessen wie der Transformation. Zusätzliche Regulierungen und Bürokratie schaden beiden Handlungsfeldern.
Der Dialog mit der Wirtschaft muss fester Bestandteil der Arbeitsmarktpolitik sein. Das gilt für die inhaltliche Ausrichtung, die immer stärker z. B. auch Themen der Transformation aufgreifen muss. Das gilt auch für die administrative Ausgestaltung von Förderprogrammen, die z. B. auch KMU-tauglich sein müssen. Ein „Praxischeck“ sollte bei neuen Maßnahmen verbindlich sein.
Die Integration von Langzeitarbeitslosen in reguläre Beschäftigung muss Priorität haben. Darauf sollten die Förderprogramme insbesondere im ESF ausgerichtet sein. Zur Verfügung stehen muss ein systematisches Beratungs- und Coachingangebot, um Integrationshemmnisse gezielt zu überwinden und Betriebe bei der Integration zu unterstützen.
Öffentlich geförderte Beschäftigung darf nicht ausgeweitet werden. Zusätzliche Programme des Landes hierzu lehnen wir ab. Das Begleitgremium zum Teilhabechancengesetz des Bundes sollte fortgesetzt werden in enger Kooperation mit der Wirtschaft. Der Fokus muss auf der Stärkung des Coachings, der Qualifizierung und des Übergangsmanagements mit dem Ziel „erster Arbeitsmarkt“ liegen.
Das Prinzip des „Fördern und Forderns“ muss in der Grundsicherung erhalten bleiben. Dafür muss sich das Land bei der Umsetzung des „Bürgergelds“ auf Bundesebene einsetzen. Eine völlige Abkehr von Sanktionen und Mitwirkungspflichten setzt falsche Signale und ist letztlich unsolidarisch.
Im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht über die Jobcenter muss das Land einen besonderen Fokus auf die Integration in Erwerbstätigkeit legen. Hierfür bedarf es einer ausreichenden personellen Ausstattung der Jobcenter für die notwendige Beratung und Aktivierung der Langzeitarbeitslosen und der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen im Rahmen eines ganzheitlichen Case-Managements.
Eine Gesamtstrategie „Fachkräftesicherung“ gehört zu einer der ersten Aufgaben der neuen Landesregierung. Das Land muss das Thema darin ressortübergreifend bündeln und die Anstrengungen intensivieren. Sie muss kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen umfassen und auf die Erschließung der in- und ausländischen Potenziale ausgerichtet sein. Die Erarbeitung und Umsetzung muss in enger Kooperation mit der Wirtschaft erfolgen.
Digitalisierung und Transformation müssen Schwerpunktthemen der Fachkräftestrategie sein. Denn hier drohen besondere Engpässe, die eine erfolgreiche Umsetzung dieser Zukunftsthemen gefährden. Die Strategie ist eng mit Initiativen wie der Ruhrkonferenz oder dem Strukturwandel im Rheinischen Revier zu verzahnen.
Förderprogramme insbesondere aus dem ESF müssen klarer auf die Fachkräftesicherung und Themen wie Digitalisierung und Transformation ausgerichtet werden. Dazu gehört bspw. die Stärkung von Qualifizierungsangeboten zu diesen Themen.
Die Gewinnung ausländischer Fachkräfte muss gezielt unterstützt werden. Für die Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten braucht es effiziente Strukturen hier im Land. Die Zentralstelle Fachkräfteeinwanderung (ZFE) ist hierfür ein wichtiges Element und muss unbedingt fortgesetzt werden. In die weitere Umsetzung ist die Wirtschaft eng einzubeziehen.
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