Unternehmerverband begrüßt Klarheit bei Arbeitszeugnissen

Ein ehrliches Arbeitszeugnis sei gerechter als reine „Lobhudelei“

Der heimische Unternehmerverband begrüßt das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Arbeitszeugnissen ausdrücklich. „Das Arbeitszeugnis muss eine individuelle Arbeitsbeurteilung sein, sonst ist es wertlos“, unterstreicht der Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, Wolfgang Schmitz.

Das Bundesarbeitsgericht hatte jüngst geurteilt, dass Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine positive oder „branchenübliche“ Formulierung des Arbeitszeugnisses haben. Eine entsprechende Klage hat das Gericht eindeutig zurückgewiesen. Die Beurteilung „gut“ ist demnach nicht das neue „befriedigend“. Will ein Arbeitnehmer eine bessere Note als „befriedigend“, muss er dies beweisen. „Schon heute sind viele Zeugnisse von Standardformulierungen geprägt. Eine weitere Aufweichung wäre gerade gegenüber den vielen leistungsbereiten Mitarbeitern ungerecht gewesen“, so Schmitz.

Für Arbeitgeber seien Arbeitszeugnisse schon heute nicht mehr die einzige Orientierungshilfe. Das aktuelle Urteil bremse aber zumindest einen weiteren Bedeutungsverlust der schriftlichen Beurteilung. „Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zeugnis. Jetzt ist klar, dass es auch ehrlich sein sollte“, fasst Schmitz zusammen. Der Unternehmerverband vertritt als Arbeitgeberorganisation auch arbeitsrechtlich die Interessen seiner rund 700 Mitgliedsunternehmen.

Die Unternehmerverbandsgruppe mit ihren sechs Einzelverbänden und ihren rund 700 Mitgliedsunternehmen gehört zu den größten Arbeitgeberverbänden Nordrhein-Westfalens. Mit Sitz in Duisburg reicht ihr angestammtes Verbreitungsgebiet vom westlichen Ruhrgebiet (Duisburg, Mülheim, Oberhausen) über den Kreis Wesel bis an die niederländische Grenze (Kreis Kleve) und ins Münsterland (Kreis Borken).

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes (Foto: Unternehmerverband)

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