„Stechuhr-Urteil“ ist aus der Zeit gefallen

Unternehmerverband zum BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat nun die Gründe seiner Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung vom 13. September dieses Jahres veröffentlicht. Demnach sind Firmen verpflichtet, ein System einzuführen, das die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfasst. Dabei dürften sich die Systeme laut BAG nicht darauf beschränken, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit – inklusive Überstunden – zu erheben; es gilt, die tatsächliche Arbeitszeit zu erfassen und auch aufzuzeichnen. Der Unternehmerverband kritisiert den Zwang zur detaillierten Arbeitszeiterfassung, das so genannte „Stechuhr-Urteil“, als ein aus der Zeit gefallenes Modell.

„Das Urteil zwingt zur Dauerkontrolle der Arbeitszeit, sowohl im Betrieb als auch im Homeoffice“, sagt Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. „Das bedeutet für Betriebe und Beschäftigte in allererster Linie: zusätzliche Bürokratie und unflexible Strukturen. Das trifft vor allem kleinere Unternehmen und solche, die bislang auf Vertrauensarbeitszeit gesetzt haben.“

Die Stechuhr passe weder ins Homeoffice noch in die heutige digitale Arbeitswelt und laufe den Interessen vieler Unternehmen und ihrer Beschäftigten zuwider, so Schmitz: „Man muss sich künftig also immer aus der Zeiterfassung ausbuchen, wenn man die Kinder zur Kita bringt, kurz etwas privat erledigt oder eine Runde joggen geht, und wieder einbuchen, wenn man dafür früh morgens oder abends noch am Rechner arbeitet.“

Das BAG-Urteil macht nach Ansicht des Arbeitgebervertreters noch einmal sehr deutlich, dass das Arbeitszeitgesetz grundlegend reformiert werden muss. „Es ist von anno dazumal, wo die Acht-Stunden-Schicht in der Fabrik der Standard war. Wir schlagen beispielsweise vor, dass die Arbeit über die Wochentage flexibel eingeteilt werden kann, anstatt sie täglich dogmatisch, mit starren Pausenvorgaben oder Mindestruhzeiten, vorzuschreiben. In der heutigen digitalen Welt brauchen wir Freiräume, um die Arbeit selbstbestimmt und flexibel einzuteilen.“

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