Individuelle Maßnahmen statt Bevormundung

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes zum Rechtsanspruch auf Homeoffice

„Mobiles Arbeiten ist in einer modernen Arbeitswelt selbstverständlich. Was es nicht braucht, sind gesetzliche Regelungen wie ein generelles Recht auf Homeoffice, diese bremsen nur“, so Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes mit Sitz in Duisburg, mit Blick auf die die jüngsten Überlegungen des Bundeswirtschaftsministeriums auf einen Rechtsanspruch auf Homeoffice.

„Die moderne Arbeitswelt wird immer flexibler. Statt die alten Gesetze, z.B. rund um die Arbeitszeit, diesen Entwicklungen anzupassen, werden Forderungen zu Lasten der Arbeitgeber laut. Ein ums andere Mal versucht Politik, Arbeitsbedingungen zu gestalten. Das ist aber aus gutem Grund Sache der Sozialpartner“, stellt Schmitz klar. Unternehmen und Beschäftigte finden bereits jetzt eigene, individuelle Maßnahmen, „nicht alle Beschäftigten, die mobil arbeiten könnten, wollen dies auch“.

Hinzu kommt: Ein Homeoffice-Anspruch ist in Bereichen wie Gesundheit und Pflege, im Hotel -und Gaststättenbereich, im Handel oder im Handwerk schlicht nicht umsetzbar. „Ein Recht ersetzt nicht die betrieblichen und menschlichen Bedürfnisse nach Flexibilität“, so Schmitz weiter. Ein pauschaler individueller Anspruch für den einzelnen Arbeitnehmer würde die personalpolitische und arbeitsorganisatorische Balance in der betrieblichen Praxis gefährden. Der Ansatz, durch das Angebot von Homeoffice mehr Frauen mit Kindern in Beschäftigung zu bringen, sei grundsätzlich positiv. Aber: „Viel wichtiger ist es, eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Infrastruktur für Kinderbetreuung und Pflege anzubieten.“

 

Dem Rechtsanspruch auf Homeoffice erteilt der Unternehmerverband eine klare Absage (Foto: Pixabay)

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