Herbstliche Verhältnisse auf den Straßen: Abmahnung bei Unpünktlichkeit?

Unternehmerverband gibt arbeitsrechtliche Tipps

Wenn nasses Laub – und in einigen Wochen Eis oder gar Schnee – auf den Straßen für schwierige Bedingungen und daraus resultierende Staus sorgen, stellen sich Autofahrer auf dem Weg ins Büro oder in die Werkshalle die gleichen Fragen: Muss ich die Zeit, die ich zu spät komme, nacharbeiten? Falls das nicht möglich ist: Wird mir der Lohn gekürzt? Und: Kann ich wegen des Zuspätkommens eine Abmahnung bekommen?

Aufgrund der Corona-Pandemie befinden sich zwar deutlich mehr Arbeitnehmer im Home-Office, für diejenigen mit Präsenzpflicht gilt aber: Egal, wie chaotisch die Verkehrsbedingungen sind – dazu zählen im Übrigen auch Streik-bedingte Verspätungen bzw. Ausfälle im Öffentlichen Nahverkehr –, liegt es in der Verantwortung des Arbeitnehmers, dass er pünktlich und vertragsgemäß seine Arbeit aufnimmt. Dass die Beschäftigten dieses so genannte Wegerisiko tragen, darauf weist der Unternehmerverband hin, dessen Juristenteam auf das Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Wer wetterbedingt im Stau steht oder vergeblich auf den Zug wartet, und damit nicht rechtzeitig zur Arbeit kommt, muss streng genommen mit einer Abmahnung rechnen, weil er sich nicht an den Arbeitsvertrag gehalten hat. Auch der Hinweis, man sei zwar rechtzeitig losgefahren, habe es aber trotzdem nicht pünktlich geschafft, schützt davor nicht. „Eine Abmahnung ist allerdings nicht die Regel“, erläutert Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. „Meist machen Arbeitgeber erst davon Gebrauch, wenn es der Arbeitnehmer unterlässt, das Zuspätkommen telefonisch mitzuteilen, oder wenn die Wetterbedingungen als Vorwand für Unpünktlichkeit herhalten müssen.“ Gerade in diesen besonderen Zeiten der Corona-Pandemie seien viele Arbeitgeber noch kulanter.

Wie das Risiko des Weges trägt der Arbeitnehmer auch das Risiko des Lohnausfalls. Arbeitgeber müssen für verspätete Zeiten keinen Lohn bezahlen. „Meist finden sich aber innerbetrieblich Lösungen, etwa die fehlenden Stunden nachzuarbeiten oder mit Überstunden zu verrechnen“, erläutert Schmitz. Gerade jetzt sei es für die Arbeitnehmer vielleicht auch möglich, Arbeit zu Hause zu erledigen. Mit solchen Vorschlägen solle man an seinen Vorgesetzten herantreten.

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. (Foto: Unternehmerverband)
Nasses Laub – und in einigen Wochen Eis oder gar Schnee – kann Arbeitnehmern den Weg zur Arbeit erschweren. (Foto: Pixabay)

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