Coronavirus: Richtiges Verhalten am Arbeitsplatz

Arbeitsrecht-Experte Wolfgang Schmitz beantwortet wichtige Fragen

Global tätige Unternehmen, geplante Geschäftsreisen nach China, Kollegen, die nach einem Aufenthalt in Fernost Erkältungssymptome aufweisen: Seit Wochen ist das Coronavirus in den Medien. Erste Fälle in Deutschland bringen nun auch die Arbeitnehmer hierzulande ins Grübeln. Wie kann man sich am Arbeitsplatz bestmöglich schützen? Arbeitsrecht-Experte Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, beantwortet wichtige Fragen zum Thema.

Der hustende Kollege im Büro nebenan ist zurzeit ein größerer Anlass zur Sorge als sonst. Wer sich darüber Gedanken macht, könne den Arbeitgeber aus Gründen der Fürsorgepflicht darauf ansprechen, so Wolfgang Schmitz. Weitere Maßnahmen zu ergreifen, sei dann aber Sache des Chefs. „Aus Angst vor Ansteckung zu Hause zu bleiben, ist arbeitsrechtlich keine Option“, gibt Schmitz zu bedenken. „Das würde eine Arbeitsverweigerung darstellen, die zu einer Abmahnung und unter Umständen sogar zur Kündigung führen könnte.“

Meldet sich ein Kollege tatsächlich krank, lässt das den Rest der Belegschaft zurzeit vielleicht aufhorchen. Trotzdem müsse der Erkrankte keine Auskunft über seine Diagnose geben – auch nicht dem Chef gegenüber. „Krankheiten gelten datenschutzrechtlich als sensibel. Deshalb steht auf der Krankmeldung, die der Arbeitgeber erhält, auch keine Diagnose.“ Es sei aber davon auszugehen, dass im Falle einer tatsächlichen Erkrankung mit dem Coronavirus eine entsprechende Meldung des Gesundheitsamtes an den Arbeitgeber erfolge. Der wiederrum könne dann weitere Schritte veranlassen.

„Generell sind Arbeitgeber für das Thema sensibilisiert und tun sicherlich alles, um ihre Belegschaft zu schützen“, glaubt Schmitz. Dazu zähle es, ein besonderes Auge darauf zu haben, wer in nächster Zeit an Meetings teilnimmt bzw. Geschäftsreisen, die Mitarbeiter potenziell gefährden könnten, aufzuschieben.

Auch am Arbeitsplatz selbst könnten Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden: „Gesundheitliche Risiken sind im Sinne des Arbeitnehmerschutzes vom Arbeitgeber abzufangen“, so Schmitz. Um Ansteckungen zu vermeiden, könne dazu beispielsweise Desinfektionsmittel in den Waschräumen zählen.

Wolfgang Schmitz, Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes

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