Bei der Beschäftigung von älteren Beschäftigten und Rentnern unterscheiden sich die Sozialversicherungsbeiträge danach, ob die Regelaltersgrenze erreicht ist oder ob es sich um eine vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente handelt.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist eine Beschäftigung in der Regel sozialversicherungsfrei, der Rentner muss keine Beiträge zahlen, der Arbeitgeber jedoch Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge. Bei vorgezogenen Renten oder Erwerbsminderungsrenten besteht hingegen Versicherungspflicht in allen Sozialver-sicherungszweigen, wobei Rentenbezüge gekürzt werden können, sobald bestimmte Hinzuverdienstgrenzen überschritten werden.
Die Aktivrente ist ab 2026 ein steuerliches Instrument, dass es Menschen ermöglicht, bis zu 2.000,00 Euro pro Monat steuerfrei zu ihrem gesetzlichen Renteneinkommen hinzuzuverdienen. Ziel ist es, ältere Fachkräfte länger im Arbeitsleben zu halten, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das freiwillige Weiterarbeiten attraktiver zu machen. In welchem Umfang sind Beiträge zur Sozialversicherung abzuführen?
Der Referent geht in diesem Seminar auf die Besonderheiten bei den unterschiedlichen Rentenarten ein und beleuchtet die Möglichkeiten bei der Aktivrente.
Übersicht: Erwerbsminderungsrente bis Regelaltersrente
Was ist in der Entgeltabrechnung zu beachten?
Beschäftigungsvarianten für Rentner (z.B. Minijob, kurzfristige Beschäftigung)
Aktivrente: Die Aktivrente wird ab 01.01.2026 eine neue Grundlage der Beschäftigung dar-stellen. Inhaltlich geht es um steuerliche Vorteile und reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.
- Wer kann die „Aktivrente“ in Anspruch nehmen?
- Voraussetzungen / Einnahmen
- Vorgehensweise bei Anwendung der Steuerfreiheit (§ 3 Nr. 21 EstG)
- Sozialversicherungsrechtliche Aspekte
- Arbeitsrecht (Vorbeschäftigungen)
- Handlungsempfehlungen
Tagesaktuelle Entwicklungen bis zum Seminartag werden berücksichtigt.
Bernd Dondrup
Krankenkassen-Betriebswirt, Qualitätsmanager, Bochum
Bernd Dondrup ist als ehemaliger Vorstand einer gesetzlichen Krankenkasse ein ausgewiesener Kenner des Sozialversicherungsrechts. Seit über 30 Jahren ist er als Referent für Unternehmen, verschiedene Bildungseinrichtungen und Verlage aktiv. Sein Schwerpunkt bildet das gesamte Sozialversicherungsrecht und weitere Themen, wie demografische Entwicklungen, Gesundheitsmanagement, Betriebliches Eingliederungs-Management (BEM) und betriebliche Altersversorgung.
Seminar-Nummer
S162026
Termin
03.02.2026
09:00 - 11:00 Uhr
Ort
Online
Kosten
270 € (Mitglieder)
310 € (Nicht-Mitglieder)

