Vorsicht: Die Phantomfalle bei der Betriebsprüfung

Arbeitgeber, Steuerberater und Abrechnungsstellen geraten durch die ständigen Änderungen im Bereich der Entgeltabrechnung unter Druck. Arbeitsrechtliche Vorgaben wie z.B. Mindestlohn, Urlaubsanspruch usw. und die dynamische Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobbern sind ständig zu beachten. Auch die Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit nach der aktuellen EuGH- und BAG-Rechtsprechung ist ohne „Wenn und Aber“ auf das Sozialversicherungsrecht anzuwenden. Aktuelle Entwicklungen werden berücksichtigt.

Der Referent zeigt Ihnen die vielfältigen Phantomlohnrisiken auf, die in der Praxis oft unbeachtet bleiben. Des Weiteren gibt er Hinweise auf Mindestlohnvorgaben, Abgrenzung von laufendem Arbeitsentgelt und Einmalzahlungen, die Risiken bei unvollständiger Entgeltfortzahlung darstellen.

Haftung der Steuerberater wegen Beitragsnachforderungen

  • Grundlagen

Das Entstehungsprinzip in der Sozialversicherung

  • Rechtsgrundlage für den Phantomlohn
  • Was entsteht, wenn Arbeit nicht gebraucht wird?

Mindestlohnverstoß: Auswirkungen auf Phantomlohn

  • Gesetzlicher Mindestlohn und Aufzeichnungspflichten
  • Tariflicher – und branchenspezifischer Mindestlohn usw.
  • EuGH und BAG: Pflicht zur vollständigen Arbeitszeiterfassung (gilt für alle Arbeitgeber)

Abgrenzung der Arten des Arbeitsentgelts

  • Entstehungsprinzip versus Zuflussprinzip
  • Laufendes Arbeitsentgelt / (regelmäßige) Einmalzahlungen
  • Was bedeutet „Phantomlohn“ für den Arbeitgeber

Gefahr bei zu geringer Entgeltzahlung / Entgeltfortzahlung

  • Phantomlohn in der Entgeltfortzahlung (z.B. nicht gewährte SFN-Zuschläge)
  • Risiko: Arbeit auf Abruf (§ 12 Absatz 1 Satz 3 TzBfG)
  • Risiko: Feiertage, Krankheit, Urlaub

Rechtsfolgen für Arbeitgeber, Mandanten und Steuerberater

Referent

Bernd Dondrup

Krankenkassen-Betriebswirt, Qualitätsmanager, Bochum

Bernd Dondrup ist als ehemaliger Vorstand einer gesetzlichen Krankenkasse ein ausgewiesener Kenner des Sozialversicherungsrechts. Seit über 30 Jahren ist er als Referent für Unternehmen, verschiedene Bildungseinrichtungen und Verlage aktiv. Sein Schwerpunkt bildet das gesamte Sozialversicherungsrecht und weitere Themen, wie demografische Entwicklungen, Gesundheitsmanagement, Betriebliches Eingliederungs-Management (BEM) und betriebliche Altersversorgung.

Seminar-Nummer
S152026

Termin
12.02.2026
09:30 - 12:00 Uhr

Ort

Kosten
350 € (Mitglieder)
420 € (Nicht-Mitglieder)