Das Kirchliche Arbeitsrecht gilt für alle Dienstverhältnisse innerhalb der Kirchen und den ihr zugeordneten Einrichtungen: Dazu gehören etwa Organisationen wie Diakonie und Caritas, Klöster sowie kirchliche Nachrichtenagenturen und Presseverbände. Hinzu kommen zahlreiche Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kindertagesstätten und Altenheime in kirchlicher Trägerschaft. Und wie in allen Arbeitsverhältnissen kann es in der Zusammenarbeit einmal haken – wir unterstützen Sie gern im täglichen Umgang mit Ihren Mitarbeitenden bis hin zu den Arbeitsgerichten.
Arbeitskämpfe sind im Dritten Weg unzulässig; es ist aber verpflichtend, die Gewerkschaften bei Tarifverträgen zu beteiligen. Auch hierbei unterstützen wir unsere Mitglieder als erfahrener Arbeitgeberverband. Wir kennen uns nicht nur in der Zusammenarbeit mit Mitarbeitervertretungen aus, sondern auch bei Verhandlungen mit den Gewerkschaften. So haben wir beispielsweise für die Diakonie in Hessen gemeinsam mit ver.di einen kirchengemäßen Tarifvertrag abgeschlossen.
Ob wir auch Sie im Kirchlichen Arbeitsrecht beraten und vertreten oder ein passendes Tarifwerk für Sie „stricken“ können? Kontaktieren Sie gerne unser Juristen-Team!