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WeiterlesenDie Thermoskanne der dänischen Designfirma in strenger Zylinderform fällt ins Auge. Ein Schwenkdeckel sorgt dafür, dass sie einfach zu handhaben und trotzdem thermisch dicht ist. Der bekannte Markenname prangt auf dem Boden. „Mein Lieblingsbeispiel für das Zusammenspiel dreier völlig verschiedener Schutzrechtsarten zum Schutz eines einzigen innovativen Produkts“, erläutert Ulrich Kreutzer, geschäftsführender Partner der Kanzlei CBDL Patentanwälte mit Sitz in Duisburg und weiteren Büros in München, Frankreich und England. „Die technische Besonderheit, der Verschluss, könnte völlig unabhängig von der Form der Kanne durch ein Patent oder Gebrauchsmuster geschützt werden. Das Design lässt sich, völlig unabhängig von der technischen Funktion, z.B. durch ein europäisches Geschmacksmuster schützen. Und dass Dritte unter dem selben oder einem ähnlichen Namen Haushaltsprodukte anbieten, verhindert man durch eine Marke".
Nachahmung vermeiden
„Wer eine innovative Idee hat, daraus ein Produkt entwickelt und dieses auf den Markt bringt, der möchte eins vermeiden: Nachahmer, die sich die Entwicklungskosten sparen und evtl. sogar den guten Ruf des Originalproduktes ausnutzen“, fasst Kreutzer zusammen. Damit das innovative Produkt möglichst nicht kopiert wird, könne man Patente, Designs und Marken anmelden. Hier kommen die CBDL Patentanwälte ins Spiel. Das Juristenteam kennt sich mit gewerblichem Rechtsschutz bestens aus. Acht CBDL-Experten sitzen in Duisburg und München, europaweit sind es sogar rund 70, die sich ausschließlich mit Schutzrechten beschäftigen.
Ulrich Kreutzer und sein Team bieten ihren Mandaten ein großes Portfolio an Dienstleistungen – sie unterstützen Start-ups und kreative Köpfe sowohl dabei, eigene Schutzrechte zu erlangen, durchzusetzen und zu lizensieren, als auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren — in Deutschland, Europa und auf internationaler Ebene. Und Ulrich Kreutzer klärt auch auf, wenn die Politik neue Beschlüsse fasst, die aus seiner Sicht nicht immer halten, was sie versprechen. Er nennt hier beispielsweise das neue Einheitspatent, das EU-weiten Schutz für Ideen verspricht.
Einheitspatent auf den Prüfstand stellen
„Was würden Sie sagen, wenn Sie beim Bäcker drei Brötchen bestellen, es aber ab sofort nur noch 10er-Packungen gibt, die dafür aber nur so viel kosten wie sieben? Für Ihren Drei-Brötchen-Hunger bringt Ihnen das herzlich wenig. Die Kosten wachsen, aber Ihr Hunger nicht“, veranschaulicht Kreutzer. „Ähnlich verhält es sich mit dem Einheitspatent, das mit völlig unrealistischen Zahlen als angeblicher Kostensenker angepriesen wird“, gibt Kreutzer zu bedenken. Lohnend könne es nur für den Bruchteil der Unternehmen sein, die in vielen Staaten der EU ein Patent benötigen. Das seien in der Regel aber keine Mittelständler. „Für mittelständische Unternehmen sind oft nur Deutschland, Frankreich und Großbritannien von Interesse.“ Deshalb sollten laut Kreutzer mittelständische Unternehmen genau überlegen, ob für sie bei Anmeldung eines europäischen Patentes das Einheitspatent tatsächlich vorteilhaft ist, oder ob durch ein sogenanntes „Opting Out“ die „klassische“ Variante gewählt wird.
Oft bestehen auch falsche Vorstellungen über die Kosten eines Patents. Bei strategisch geschickter Platzierung der Schutzrechte lassen sich auch mit kleinen Budgets wichtige Märkte schützen, erläutert Kreutzer, und viele mittelständische Unternehmen überschätzen immer noch und die Anforderungen an die sogenannte Erfindungshöhe, obwohl es regelmäßig die „kleinen“ Erfindungen sind, die sich als schnell realisier- und gewinnbringend vermarktbar erweisen: „Eine geringfügig verbesserte Steuerung z.B., die eine bestehende Anlage wenige Prozent effizienter oder umweltfreundlicher macht, ist für den Markt meist interessanter als eine komplett neue Anlage".
1930 in Paris gegründet
CBDL – die Abkürzung steht für „Cabinet Beau de Loménie“ und geht auf die Anfänge der Kanzlei zurück. Sie wurde 1930 von Freiherr Beau de Loménie in Paris gegründet. Die deutsche Dependance in Duisburg existiert seit rund 20 Jahren. Sich im Ruhrgebiet angesiedelt zu haben, hat Ulrich Kreutzer nie bereut: „Hier gibt es viele Hidden Champions und Weltmarktführer“, erläutert er. Er schätze die räumliche Nähe zu den Mandanten. Um sich noch umfassender für diese zu engagieren, trat er kürzlich mit seiner Kanzlei dem Mitmachverein Wirtschaft für Duisburg e.V. bei.
Von der Medizintechnik und Bildgebung über den Maschinenbau bis hin zu komplexen Anwendungen aus dem Bereich der künstlichen Intelligenz – über Ulrich Kreutzers Tisch sind schon viele innovative Produkte gewandert. Dabei hilft seine Ausbildung als Diplom-Physiker, sich schnell in unterschiedliche technische Gebiete einzudenken. „Unser Standort im Ruhrgebiet bedeutet kurze Wege zu vielen Firmen, und gerade im jetzt wieder möglichen persönlichen Gespräch entwickeln sich innovative Ideen“, freut sich Kreutzer und dreht dabei ein zweistufiges Riemengetriebe in den Händen. Eines der Produkte, das dank seiner Kanzlei in der Ursprungsform nicht nachgeahmt wurde. Hier trifft zu, was der Leitspruch der CBDL Patenanwälte ist: „Alles, was wert ist, kopiert zu werden, ist auch wert, geschützt zu werden.“
Geraldine Klan
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