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WeiterlesenHerr Reichelt, Kinderbetreuung ist nicht nur in Corona-Zeiten ein Thema, das Eltern umtreibt. Gerade für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Sorge um den Nachwuchs und die Verpflichtung gegenüber dem Arbeitgeber häufig ein Spagat. Wie können Arbeitgeber hier unterstützen?
Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Betriebs-KITA Plätze bei einem Träger exklusiv einzukaufen, der im Bereich der Kindertagespflege tätig ist. Damit ist gewährleistet, dass der Arbeitgeber bei Bedarf schnell auf die Plätze bei Bedarf zugreifen können. Arbeitgeber können mit diesem Vorgehen die Expertise der Anbieter nutzen und sind in der Entscheidung flexibel, wie viele Plätze sie einkaufen. Betreut werden können hier Kinder im Alter von sechs Monaten bis zu sechs Jahren.
Eine weitere Möglichkeit stellt die Kindertagespflege dar. Sie richtet sich an Kinder unter 3 Jahren. Für den Betrieb der Kindertagespflege können sich mehrere Arbeitgeber unter Federführung eines Trägers zusammenschließen und die Plätze entsprechend belegen. Bis zu neun Kinder können betreut werden. Die Kindertagespflege kann gegebenenfalls in den Räumen des Arbeitgebers stattfinden.
Aber ist eine betriebliche Kinderbetreuung für die Firmen nicht teuer und kompliziert?
Die Fördermittel werden für neu geschaffene betriebliche Plätze in der Kindertagesbetreuung, in der Kindertagespflege und bei Betreuung in Ausnahmefällen als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre bereitgestellt. Für einen neu geschaffenen Ganztagsbetreuungsplatz werden bis zu 400 Euro pro Monat als Zuschuss zu den laufenden Betriebskosten gezahlt. Insgesamt können die Unternehmen während des Förderzeitraums eine Unterstützung von bis zu 9.600 Euro pro Betreuungsplatz erhalten.
Wie muss ich mir den Prozess vorstellen, wenn ich Entscheider über das Thema nachdenke? Welche Fallstricke gibt es und was kommt tatsächlich an Kosten auf mich zu?
Wenn sich Unternehmen für die Kooperation mit etablierten Trägern der Kindertagespflege (KITA) entschließen und exklusiv KITA-Plätze anmieten, entstehen Kosten in erster Linie dann, wenn die Plätze nicht durch Kinder von Mitarbeiter*innen belegt werden. Für den Kostenrahmen ist entscheidend, zu welcher Altersgruppe das Kind gehört und über welche Gesamtstunden in der Woche die Betreuung stattfinden soll.
Bei einem Kind im Alter von unter drei Jahren und einer Betreuungszeit von 45 Wochenstunden fallen Kosten von rund 1.800 €/Monat an. Bei Kindern über drei Jahren und einer Betreuungszeit von 45 Wochenstunden beläuft sich der finanzielle Aufwand auf rund 1.000 €/Monat. Bei der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren sind es rund 1.000 €/Monat und Kind.
Insbesondere bei der Kindertagespflege ist ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmen sinnvoll, die sich die Plätze teilen und den finanziellen Aufwand gemeinsam aufbringen. In der Regel beteiligen sich die Eltern an den Kosten.
Zur Person:
Michael Reichelt ist Geschäftsführer der Lebenshilfe Heilpädagogische Sozialdienste gGmbH in Duisburg. Die Gesellschaft betreibt verschiedene Dienste und Einrichtungen – von der Frühförderung, der Kinder- und Jugendhilfe und Kindertagesstätten über Schul-, Freizeit- und Alltagsbetreuung bis zum ambulant betreuten Wohnen. Die gemeinnützige GmbH wurde 1992 gegründet; alleiniger Gesellschafter ist der Lebenshilfe Duisburg e.V.
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