Die Antragsfrist für Ausbildungsprämien (plus), für Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit sowie für den „Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen“ wurde bis zum 15. Mai 2022 verlängert.
Anfang des Jahres hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Zahlen zur Entwicklung der Situation auf dem Arbeitsmarkt im Dezember sowie im gesamten Jahr 2021 veröffentlicht.