[uv]termin

Arbeitskreis Personal

Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

 

Die ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat im Entgeltfortzahlungsrecht einen hohen Beweiswert. Wann konkrete, objektiv begründete Zweifel an ihrer Richtigkeit bestehen und welche Bedeutung zeitliche Zusammenhänge oder weitere Umstände haben können, ist in der Praxis sorgfältig im Einzelfall zu prüfen.

Im Rahmen unseres nächsten Treffens wird

Frau Dr. Janna Liedtke, Vorsitzende der 1. Kammer des Arbeitsgerichts Duisburg,

die praxisrelevante Frage beleuchten, wann der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert sein kann. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere:

  • der hohe Beweiswert der Bescheinigung und konkrete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit,
  • die Bedeutung eines zeitlichen Zusammentreffens mit einer Eigen- oder Arbeitgeberkündigung beziehungsweise einer Übereinstimmung von Arbeitsunfähigkeit und Kündigungsfrist,
  • weitere relevante Indizien aus dem Verhalten der Beschäftigten,
  • die abgestufte Darlegungs- und Beweislast sowie die Folgen für die Entgeltfortzahlung und
  • aktuelle Rechtsprechung mit praktischen Hinweisen für den Umgang mit Zweifelsfällen.

Die Veranstaltung bietet damit eine kompakte und praxisnahe Orientierung für Personalverantwortliche im Umgang mit einem besonders häufigen und konfliktträchtigen Problem des Entgeltfortzahlungsrechts.

Wir freuen uns auf einen lebhaften Gedankenaustausch mit unseren Mitgliedern

am Donnerstag, den 5. November 2026, 14:00 Uhr
im HAUS DER UNTERNEHMER
Düsseldorfer Landstraße 7
47249 Duisburg

Eine offizielle Einladung an unseren Arbeitskreis Personal haben wir bereits versandt. 

Falls Sie keine Einladung erhalten haben, aber gern teilnehmen möchten, wenden Sie sich gern an die folgenden Verantwortlichen.

Ansprechpartner für die Veranstaltung

Peter Wieseler

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Nicole Stanke

Assistenz Frau Prömmel, Frau Weber und Herr Wieseler