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ZENIT GmbH, Mülheim
Wachstumsbooster: Stärkung der Forschungszulage
Im Rahmen des am 4. Juni vom Kabinett beschlossenen Wachstumsboosters erfährt auch das Forschungszulagengesetz (FZulG) eine wichtige Aufwertung. Gemein- und sonstige Betriebskosten werden künftig pauschal mit 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt – aber nur für F&E-Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 starten. ZENIT hilft dabei, die Ansprüche geltend zu machen.
Für KMU ist die Neuerung ein echter Fortschritt, da sie oft keine aufwändige Kostenstellenrechnung haben. Weniger Nachweise, weniger Reibung – und endlich Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwände, etwa für Material oder interne Projektsteuerung.
Auch die Anhebung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro ist Teil des Beschlusses. Für viele kleinere Unternehmen ist aber entscheidender, dass die Förderung handhabbar wird – nicht nur hoch.
Ein kompetentes ZENIT-Team hilft dabei, die neuen Chancen strategisch zu nutzen. Mehr unter: www.zenit.de/wachstumsbooster-staerkung-der-forschungszulage/
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



