Fachinformationen
Richardi/Spelge: Arbeitsrecht in der Kirche (C.H.BECK, 9. Auflage, 2025)
Nach dem Staat sind die Kirchen der zweitgrößte Arbeitgeber in der Bundesrepublik. Sie regeln aufgrund des verfassungsrechtlich und kirchenvertraglich garantierten Selbstbestimmungsrechts in eigener Zuständigkeit die dienstvertraglichen Verhältnisse der ihnen zugeordneten Einrichtungen mit deren Mitarbeitern.
Das staatliche Arbeitsrecht öffnet daher einen eigenen Weg zur Gestaltung kirchenbezogener Arbeitsverhältnisse. Das nunmehr in 9. Aufl. erschienene Werk stellt die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts im Individualarbeitsrecht und im kollektiven Arbeitsrecht prägnant und anschaulich dar und behandelt nicht nur das Staatskirchenrecht, sondern auch das geltende Recht der evangelischen und der katholischen Kirche für Arbeitsverhältnisse.
Die Neuauflage befasst sich thematisch unter anderem mit der Orientierung des kirchlichen Arbeitsverhältnisses am Leitbild der Dienstgemeinschaft, der neuen Grundordnung der katholischen Kirche und der Mitarbeitsrichtlinie der EKD, der Zukunft des Dritten Weges, den Zweiten Weg in kirchlicher Ausrichtung, dem Mitarbeitervertretungsrecht sowie dem Rechtsschutz vor kirchlichen Gerichten.
Die Autoren sind Verfasser zahlreicher Publikationen und hervorragende Kenner des kirchlichen Arbeitsrechts. Das gut lesbare und praxisrelevante Werk ist allen Personalverantwortlichen in kirchlichen Vereinen und Einrichtungen zu empfehlen, da die spezifischen Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts stets berücksichtigt werden müssen.
Martin Jonetzko, stellv. Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, mit einer Rezension juristischer Fachliteratur
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Martin Jonetzko
Rechtsanwalt
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Geschäftsführer der drei Unternehmerverbände Metall Ruhr-Niederrhein, Ruhr-Niederrhein, Dienstleistungen Regionalgeschäftsführung Niederrhein
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Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



