2022
Rentenversicherungsbericht 2022
Das Bundeskabinett hat am 30. November 2022 den Bericht über die gesetzliche Rentenversicherung gemäß § 154 Abs. 1 und 3 SGB VI (Rentenversicherungsbericht 2022) verabschiedet.
Der Rentenversicherungsbericht 2022 enthält - wie in den Vorjahren - insbesondere Modellrechnungen zur Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben sowie des zur Aufrechterhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsrücklage erforderlichen Beitragssatzes in den kommenden 5 bzw. 15 Jahren. Die Modellrechnungen basieren dabei auf dem zur Zeit der Verabschiedung des Berichts geltenden Recht.
Nach der sogenannten „mittleren Variante“ ergeben sich für die allgemeine Rentenversicherung folgende Beitragssätze
2022 18,6 %
2023 18,6 %
2024 18,6 %
2025 18,6 %
2026 18,6 %
2027 19,3 %
2028 19,9 %
2029 20,0 %
2030 20,2 %
2031 20,6 %
2032 20,7 %
2033 20,9 %
2034 21,1 %
2035 21,2 %
2036 21,3 %
Bezogen auf den 15-Jahreszeitraum (2022 - 2036) werden - wie üblich - ergänzend neun verschiedene Varianten berechnet, die unter den getroffenen Annahmen für die Arbeitsentgelte und die Beschäftigung modellhaft mögliche Entwicklungen aufzeigen. Über alle neun Modellvarianten hinweg ergibt sich für 2026 in der Rentenversicherung ein möglicher Beitragssatz von 18,6 % bis 19,4 % sowie für 2036 eine Spannweite von 20,8 % bis 21,8 %. Wurde im Vorjahresbericht noch ein Anstieg der Beitragssätze in der „mittleren Variante“ ab 2024 erwartet, sollen sie dem aktuellen Bericht zufolge erst 2027 auf 19,3 % steigen.
Folgende Annahmen zur Entgelt- und Beschäftigungsentwicklung liegen dem 5-Jahreszeitraum für die Steigerung der Renten zugrunde:
Jahr Veränderung Bruttolöhne und -gehälter
2021 +3,3 %
2022 +4,5 %
2023 +5,0 %
2024 +4,7 %
2025 +3,0 %
2026 +3,0 %
Jahr Veränderung Zahl der Beschäftigten
2021 +0,4 %
2022 +1,5 %
2023 +0,4 %
2024 +0,2 %
2025 - 0,4 %
2026 - 0,4 %
Zahl der Arbeitslosen in Mio.
2021 2,613
2022 2,418
2023 2,507
2024 2,437
2025 2,422
2026 2,407
Nach den Modellrechnungen steigen die Renten bis zum Jahr 2036 um durchschnittlich 2,6 % pro Jahr. Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 48,1 % und bleibt bis zum Jahr 2024 knapp oberhalb von 48 %. 2025 greift die Haltelinie für das Mindestsicherungsniveau, sodass das Mindestsicherungsniveau vor Steuern von 48 % eingehalten wird. Längerfristig sinkt das Sicherungsniveau vor Steuern über 46,6 % im Jahr 2030 bis auf 44,9 % zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2036.
Im Modell der mittleren Lohnvariante wird die gesetzlich vorgesehene Haltelinie von maximal 20 % beim Beitragssatz bis zum Jahr 2026 ohne zusätzliche Bundesmittel eingehalten. Die andere Haltelinie hinsichtlich des Sicherungsniveaus vor Steuern greift hingegen im Jahr 2025. Der aktuelle Rentenwert wird daher zusätzlich angehoben, damit das Mindestsicherungsniveau von 48 % eingehalten wird.
Selbst in der Variante mit unterer Beschäftigungs- und Lohnentwicklung steigt der Beitragssatz hingegen zum ersten Mal im Jahr 2027 auf 20 %. Gem. § 154 Abs. 3 S. 1 SGB VI gelten die „doppelten Haltelinien“ (Sicherungsniveau vor Steuern von 48 % und Beitragssatz von max. 20 %) noch bis zum Jahr 2025. Mit dem Rentenpaket II beabsichtigt die Bundesregierung das Sicherungsniveau vor Steuern von 48 % über 2025 festzuschreiben.
Die bis zum Jahr 2030 gesetzlich vorgesehene Grenze von max. 22 % beim Beitragssatz bzw. min. 43 % beim Sicherungsniveau werden in der mittleren Lohnvariante eingehalten.
Auch wenn die künftige Beitragssatzentwicklung besser ist, als im vorigen Rentenversicherungsbericht erwartet, gibt es Handlungs- und Reformbedarf. Keineswegs dürfen auch noch zusätzliche Ausgaben beschlossen werden. Ein dauerhaftes Rentenniveau von 48 %, wie es mit dem Rentenpaket II geplant ist, ist dauerhaft nicht finanzierbar. Bis 2036 gehen die Babyboomer, die derzeit rund 30 % des aktiven Arbeitsmarktes ausmachen, in Rente, was zu erheblichen finanziellen Belastungen der Rentenversicherung führen wird.
Die Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie den vollständigen Bericht können Sie auf der Internetseite des Ministeriums herunterladen:
Pressemitteilung zum Rentenversicherungsbericht 2022
Rentenversicherungsbericht 2022
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