Fachinformationen
Berichtigung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024
Pfändungsfreibeträge geltend ab dem 01.07.2024
Mit Rundschreiben vom 22.05.2024 hatten wir Sie über die Veröffentlichung der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2024 im Bundesgesetzblatt informiert. Die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt wurde berichtigt.
Die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung wurde wie folgt berichtigt:
- Bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag nach § 850c Abs. 2 S. 1 ZPO auf 561,43 € monatlich (ursprünglich bekannt gemacht: 560,90 €).
- Eine neue Tabelle der Pfändungsfreibeträge für die Auszahlung für Monate bei Unterhalts-pflicht ersetzt die ursprünglich bekannt gemachte.
Die Veröffentlichung der berichtigten Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt stellen wir Ihnen als Anlage zur Verfügung.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Peter Wieseler
Rechtsanwalt
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



