Fachinformationen
Mutterschutz: Mutterschaftsanpassungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Das Mutterschaftsanpassungsgesetz regelt, dass Frauen auch nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei Wochen bis maximal acht Wochen.
Das Gesetz hat am 14. Februar 2025 den Bundesrat passiert und ist am 27. Februar 2025 nun im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2025 I Nr. 59 vom 27.02.2025).
Damit ist das Gesetzgebungsvorhaben abgeschlossen. Die Regelungen treten zum 1. Juni 2025 in
Kraft.
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Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



