Fachinformationen
Inklusion: BDA-Positionspapier "Kernforderungen für Inklusion am Arbeitsmarkt"
Anliegend übersenden wir Ihnen das Positionspapier "Kernforderungen für Inklusion am Arbeitsmarkt" der BDA.
Mit Blick auf die kommenden Koalitionsverhandlungen hat die BDA in diesem Papier bereits bestehende zentrale Forderungen zusammengefasst.
Folgende Punkte sind enthalten:
Rolle der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) präzisieren: Die EAA sollen ergänzend zu den zuständigen Behörden agieren und bei der Vermittlungsarbeit unterstützen. Es braucht eine gesetzliche Klarstellung zur Rolle der EAA bei der Vermittlungsarbeit.
Keine Verschärfung der Ausgleichsabgabe: Arbeitgeber, die trotz Bemühungen keinen Menschen mit Behinderungen einstellen können, sollen von der Zahlungspflicht befreit werden. Nach wie vor gibt es mehr unbesetzte Pflichtarbeitsplätze als schwerbehinderte Menschen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Beratung, Qualifizierung und gezielte Vermittlung sind notwendig und keine weitere Verschärfung bei Ausgleichsabgabe oder Pflichtquote.
Aufträge an Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) weiterhin auf die Ausgleichsabgabe anrechnen: WfbM sind auf die Aufträge von Unternehmen angewiesen, um ihre Existenz zu sichern. Es sollte zusätzlich eine höhere Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe geben, wenn ehemalige WfbM-Beschäftigte eingestellt werden, um Übergänge aus der Werkstatt in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Absetzbarkeit der Ausgleichsabgabe beibehalten: Die Ausgleichsabgabe ist eine notwendige Betriebsausgabe, die den Gewinn schmälert. Eine zusätzliche Besteuerung würde dazu führen, dass Unternehmen gezwungen wären, Geld zu besteuern, das nicht mehr in ihren Kassen ist.
Kein Mindestlohn für Werkstattbeschäftigte: Die Zahlung von Mindestlohn an Werkstattbeschäftigte widerspricht dem Rehabilitationszweck und würde – insbesondere, wenn das Rentenprivileg beibehalten wird – Fehlanreize zum Verbleib in der Werkstatt setzen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) digital und effizient gestalten: Die Verfahren beim BEM sollen modernisiert und gesetzliche Klarstellungen vorgenommen werden, die für Arbeitgeber zu mehr Rechtsicherheit führen. Es braucht hingegen keine neuen gesetzlichen Ansprüche oder verbindliche Standards.
Unternehmen beim Abbau von Barrieren unterstützen: Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sollte nicht – wie damals von der Ampel-Regierung geplant – auf die Privatwirtschaft ausgeweitet werden. Das würde private Anbieter von Gütern und Dienstleistungen finanziell erheblich belasten. Barrieren sollten nicht durch Zwang, sondern durch Bewusstseinsbildung und Unterstützung in der praktischen Umsetzung abgebaut werden.
Die BDA wird das Positionspapier nicht großflächig verteilen, sondern vorrangig anlassbezogen nutzen.
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



