Fachinformationen

Entgelttransparenz: Nationale Umsetzung der europäischen Entgelttransparenz-Richtlinie

 

Mit Inkrafttreten der Entgelttransparenz-Richtlinie am 6. Juni 2023 sind Änderungen im deutschen Entgelttransparenzgesetz zu erwarten. Die Umsetzungsfrist endet für den deutschen Gesetzgeber am 7. Juni 2026. Ein Referentenentwurf des federführenden Bundesfamilienministeriums liegt bislangnicht vor und ist vor der Bundestagswahl auch nicht zu erwarten. Wie eine neue Bundesregierung mit dem Thema umgehen wird, bleibt abzuwarten.

Aufgrund einiger Anfragen zu Obliegenheiten, die Richtlinie bereits heute in die betriebliche Personalpraxis zu implementieren,hat die BDA ein Bewertungspapier veröffentlicht (Anlage), das sich mit der Notwendigkeit der Einleitung von Umsetzungsschritten vor Abschluss eines nationalen Gesetzgebungsverfahrens befasst.

Vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens besteht grundsätzlich keine vorauseilende, rechtliche Pflicht, Entgeltsysteme umzugestalten. Es kann sich allerdings anbieten, vorbereitend ein bestehendes Entgeltsystem zu analysieren und eine Bestandsaufnahme vorzunehmen. Bei Anwendung tariflicher Entgeltsysteme dürfte voraussichtlich ein möglicher künftiger Anpassungsbedarf gering sein.

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Jennifer Middelkamp

Jennifer Middelkamp

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