Fachinformationen
Ende der Sommerzeit 2024 und Beginn der Sommerzeit 2025
Die Sommerzeit endet in diesem Jahr am Sonntag, den 27. Oktober 2024
Die Sommerzeit endet in diesem Jahr am Sonntag, den 27. Oktober 2024.
Nach der 8. Richtlinie 97/44/EG zur Regelung der Sommerzeit vom 22. Juli 1997 sowie der Verordnung über „die Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit ab dem Jahr 2002“ vom 12. Juli 2001 wird die Uhr deshalb im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit am Sonntag, dem 27. Oktober 2024, 3.00 Uhr, um eine Stunde von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt.
Wird am Sonntag, dem 27. Oktober 2024, eine Stunde länger gearbeitet, weil die Stundenzählung um eine Stunde zurückgestellt wird, liegt Mehrarbeit vor, so dass diese Zeit einschließlich eines eventuellen tarifvertraglichen Mehrarbeitszuschlages zu vergüten ist.
Soweit Unternehmen von der zumindest theoretisch bestehenden Möglichkeit Gebrauch machen wollen, die wegfallende bzw. zusätzliche Arbeitsdauer anderweitig zu verteilen (z. B. auf 2 Schichten durch Verkürzung oder Verlängerung der jeweiligen Schicht um je eine 1/2 Stunde), ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG zu beachten.
Die Mitbestimmung gibt dem Betriebsrat jedoch nicht das Recht, eine Bezahlung der zu Beginn der Sommerzeit wegfallenden Arbeitszeit zu erzwingen, da das BetrVG lediglich die Verteilung der Arbeitszeit der Mitbestimmung unterwirft.
Die Sommerzeit beginnt im Jahr 2025 am Sonntag, den 30. März 2025.
Die Uhren werden an diesem Tag von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Martin Jonetzko
stellv. Hauptgeschäftsführer
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



