Fachinformationen

Drei neue Berufskrankheiten in Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen

 

Die Berufskrankheiten-Verordnung ist durch eine 6. Änderungsverordnung geändert worden. Diese Änderungsverordnung ist nun im Bundesgesetzblatt Nr. 50 vom 24.  Februar 2025 veröffentlicht worden, die Sie hier abrufen abrufen können. Damit tritt am 1. April 2025 die 6. Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung in Kraft. Mit der Verordnung werden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen:

- Schädigung der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung, 
- Gonarthrose bei professionellen Fußballspielerinnen und Fußballspielern und 
- chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Einwirkung von Quarzstaub.

Die neuen Berufskrankheiten folgen den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten (ÄSVB) beim Bundesarbeitsministerium (BMAS). Die Aufnahme der Erkrankung "Parkinson-Syndrom durch Pestizide" in die Berufskrankheiten-Verordnung ist aktuell noch nicht erfolgt, da der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten hierzu noch Rückfragen klärt. Die Erkrankung kann aber bereits als sogenannte "Wie-Berufskrankheit" anerkannt werden. Weitere Informationen des BMAS zu den neuen Berufskrankheiten und den möglicherweise betroffenen Personengruppen finden Sie hier.

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Jennifer Middelkamp

Jennifer Middelkamp

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