2022

Der Arbeitsmarkt in NRW für schwerbehinderte Menschen - Publikation der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit

Anlässlich der bundesweiten Aktionswoche für Menschen mit Behinderung vom 28. November bis zum 3. Dezember 2022 hat die Regionaldirektion NRW (RD NRW) der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Publikation „Der Arbeitsmarkt in NRW für schwerbehinderte Menschen“ veröffentlicht.

 

Die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit (RD NRW der BA) veröffentlicht diesen Bericht einmal jährlich. Der Bericht basiert auf Daten der BA-Statistik und von IT.NRW und stellt die Situation für Menschen mit Behinderungen am NRW-Arbeitsmarkt dar.

Zentrale Ergebnisse des aktuellen Berichts:

  • Die Zahl der Arbeitgeber, die gesetzlich verpflichtet sind, schwerbehinderte Menschen einzustellen, ist gestiegen. Insgesamt waren 2020 in NRW 35.965 Unternehmen betroffen. Das waren 354 Arbeitgeber mehr als im Vorjahr (vgl. S. 6).
  • Im Jahr 2020 waren 265.618 schwerbehinderte Beschäftigte registriert. Das waren 1,1 % mehr als ein Jahr zuvor. Darunter befanden sich rund 226.200 Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50, rd. 37.100 gleichgestellte Personen und ca. 1.600 Auszubildende (vgl. S. 7).
  • Die Besetzungsquote der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen betrug bei öffentlichen Arbeitgebern 7,0 % und in der privaten Wirtschaft 4,7 %. Mit dem Landesdurchschnitt von 5,2 % steht NRW im bundesweiten Vergleich an zweiter Stelle (vgl. S. 8).
  • Insgesamt wurden im Jahr 2020 in NRW jahresdurchschnittlich 297.350 Pflichtarbeitsplätze als besetzt angerechnet. Gleichzeitig blieben aber 58.846 Pflichtplätze unbesetzt (vgl. S. 8, 10).
  • Zwischen November 2021 und Oktober 2022 waren in NRW durchschnittlich 50.891 schwerbehinderte Menschen arbeitslos. Das waren 2,6 % weniger als im Jahresdurchschnitt 2021. Im gleitenden Jahresdurchschnitt Oktober 2022 lag der Anteil der schwerbehinderten Arbeitslosen an allen Arbeitslosen bei 7,7 % (vgl. S. 13).

Bewertung:

Die Publikation gibt einen statistischen Überblick über die Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen. Ergänzend möchten wir auf einige wesentliche Hintergrundinformationen und Erklärungszusammenhänge hinweisen:

So gibt es beispielsweise keine rechtssichere Möglichkeit für Arbeitgeber, sich nach einer vorliegenden Schwerbehinderung zu erkundigen. Das gilt für das Einstellungsverfahren und die Beschäftigung gleichermaßen. Das bedeutet, dass möglichweise im Unternehmen Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt sind, ohne dass dies bekannt ist und eine Anrechnung auf einen Pflichtarbeitsplatz erfolgen kann.

Es werden in der Publikation die Zahlen der 58.846 unbesetzten Pflichtplätze und der durchschnittlich 50.891 arbeitslos gemeldeten Menschen mit Schwerbehinderung aufgezeigt. Hierdurch wird deutlich, dass rein quantitativ keine Besetzung aller Pflichtplätze möglich ist.

Besonders hervorgehoben wird in der Publikation, dass in der öffentlichen Verwaltung inkl. Sozialversicherungen die meisten schwerbehinderten Menschen beschäftigt sind und die Besetzungsquote mehr als erreicht wurde. Nicht benannt wird, dass in diesen Bereichen die Aufgabenerfüllung im Vordergrund steht. Hingegen müssen sich die Wirtschaftsunternehmen stets im Wettbewerb behaupten, und die aktuellen Herausforderungen (Auswirkungen Corona-Pandemie und Energiekrise) erschweren die Situation zusätzlich. Zudem ist dort nicht jeder Arbeitsplatz, vor allem unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen in Industrieunternehmen, für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen geeignet.

 

 

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