Fachinformationen
Bindende Festsetzung 2024 für die Heimarbeitsentgelte für die Herstellung von Eisen-, Metall- und Elektroartikeln, Uhren, feinmechanischen und optischen Artikeln
Die vom Heimarbeitsausschuss am 13. Januar 2025 beschlossene bindende Festsetzung zur Änderung der bindenden Festsetzung von Entgelten und Vertragsbedingungen für die Herstellung von Eisen-, Metall- und Elektroartikeln, Uhren, feinmechanischen und optischen Artikeln in Heimarbeit ist im Bundesanzeiger vom 19. März 2025 veröffentlicht worden.
Die Erhöhungen gelten ab dem 1. April 2025 sowie ab dem 1. April 2026.
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



