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Betriebliche Altersvorsorge: Neue EU-Strategie für die Spar- und Investitionsunion

 

Am 19. März 2025 hat die Europäische Kommission eine neue Strategie für die Spar- und Investitionsunion veröffentlicht. Darin stellt sie auch Maßnahmen vor, die erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die Verwaltung von Pensionsfonds haben werden. Ziel ist es, den Zugang zu Kapitalmärkten für langfristige Spar- und Investitionsprodukte wie die bAV zu erleichtern. Für Arbeitgeber könnten damit auch neue Rahmenbedingungen entstehen.

1.  Inhalte der Strategie

Die Kommission plant, im vierten Quartal 2025 eine Empfehlung (nicht rechtsverbindlicher Rechtsakt) für die automatische Einbindung in Altersvorsorgesysteme („Auto-Enrolment“) auszusprechen. Beschäftigte sollen damit automatisch in eine betriebliche Rentenversicherung eingeschrieben werden – mit der Option, wieder auszutreten. „Auto-Enrolment-Systeme“ sollen nach Kommissionsangaben dabei helfen, die Teilnahme an Zusatzrenten zu erhöhen und Altersvorsorgesysteme zu stärken.

Die Kommission plant darüber hinaus, auf Basis von bewährten Praktiken und Erkenntnissen aus der gesamten EU die Entwicklung von Instrumenten für digitale Renten-Tracking-Systeme und Renten-Dashboards zu empfehlen. Diese sollen Bürgerinnen und Bürgern mehr Transparenz bieten, sodass sie ihre verschiedenen Rentenansprüche online einsehen können.

Sowohl für das „Auto-Enrolment“ als auch für die Tracking- und Dashboard-Systeme ist dem Wortlaut der neuen Mitteilung folgend nicht mit legislativen Maßnahmen zu rechnen, sondern allein mit einer nicht verbindlichen Empfehlung der Kommission.

Die Kommission stellt außerdem fest, dass der aktuelle EU-Rahmen für betriebliche und private Altersvorsorge (IORP und PEPP) in vielen Mitgliedstaaten ineffektiv ist. Rentenversicherungsträger sind oft zu klein, der Markt zu fragmentiert und viele Beschäftigte mit den existierenden Modellen nicht vertraut. Sie plant daher als legislative Maßnahme bis Herbst 2025 eine Überprüfung der bestehenden Rechtsinstrumente.

2.  Bewertung der BDA

In Deutschland beruht die bAV auf Freiwilligkeit und wird von Unternehmen vor allem als Instrument der Personalgewinnung eingesetzt. Ein automatisches Einschreibungssystem würde Arbeitgeber einschränken und zu mehr Bürokratie führen. Es muss verhindert werden, dass die bAV langfristig eine verpflichtende Maßnahme wird.

Bei der Entwicklung von Renten-Tracking-Systemen muss berücksichtigt werden, dass es bereits nationale Renteninformationssysteme gibt. Mit der Digitalen Rentenübersicht existiert in Deutschland ein sehr gut funktionierendes Übersichtsportal. Parallele Systeme würden Kosten erzeugen, deren Mehrwert zweifelhaft ist. Die Kommission darf bei beiden Themen auf keinen Fall legislative Maßnahmen vorschlagen. Die geplanten legislativen Schritte zu IORP und PEPP dürfen die bewährten Systeme in Deutschland nicht tangieren.

Ansprechpartner für die Presse

Christian Kleff

Geschäftsführer Kommunikation
Geschäftsführer #WirtschaftfürDuisburg

Jennifer Middelkamp

Jennifer Middelkamp

Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve

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Mitarbeiterin Kommunikation | Marketing