Fachinformationen

Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen 2025

 

Am 11. April 2025 wurden im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzen 2025 nach § 850c ZPO bekannt gegeben. Die unpfändbaren Beträge nach § 850c ZPO betragen ab 1. Juli 2025:

 -für Arbeitseinkommen (Abs. 1) 1.555,00 Euro monatlich, 357,87 Euro wöchentlich und 71,57 Euro täglich.

- Bei bestehender Unterhaltspflicht (Abs. 2 Satz 1) erhöht sich der Betrag nach Abs. 1 für die erste Person, der Unterhalt gewährt wird, um je 585,23 Euro monatlich, 134,69 Euro wöchentlich und 26,94 Euro täglich.

- Für die zweite bis fünfte Person (Abs. 2 Satz 2), der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag nach Abs. 1 um je 326,04 Euro monatlich, 75,04 Euro wöchentlich und 15,01 Euro täglich.

- Die Beträge bei übersteigendem Arbeitseinkommen (Abs. 3), die für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben, werden auf 4.766,99 Euro monatlich, 1.097,05 Euro wöchentlich und 219,42 Euro täglich erhöht.

Alle weiteren ab dem 1. Juli 2025 geltenden Pfändungsfreibeträge entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Ansprechpartner für die Presse

Christian Kleff

Geschäftsführer Kommunikation
Geschäftsführer #WirtschaftfürDuisburg

Jennifer Middelkamp

Jennifer Middelkamp

Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve

Geraldine Klan

Referentin

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation | Marketing