Fachinformationen

Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen 2024 im Bundesgesetzblatt

Pfändungsfreibeträge geltend ab dem 01.07.2024

 

Am 16. Mai 2024 wurden im Bundesgesetzblatt die Pfändungsfreigrenzen 2024 nach § 850c ZPO bekannt gemacht (s. Anlage). Die unpfändbaren Beträge nach § 850c ZPO betragen ab dem 1. Juli 2024:

  • Für Arbeitseinkommen nach Abs. 1 1.491,75 € monatlich, 343,31 € wöchentlich und 68,66 € täglich.

  • Bei bestehender Unterhaltspflicht erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 1 um 560,90 € monatlich, 129,21 € wöchentlich und 25,84 € täglich.

  • Für die zweite bis fünfte Person, der Unterhalt gewährt wird, erhöht sich der Betrag nach Abs. 2 S. 2 um je 312,78 € monatlich, 71,99 € wöchentlich und 14,40 € täglich.

  • Die Beträge nach Abs. 3, deren Übersteigen für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben, werden auf 4.573,10 € monatlich, 1.052,43 € wöchentlich und 210,50 € täglich erhöht.

Alle weiteren ab dem 1. Juli 2024 geltenden Pfändungsfreibeträge entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Peter Wieseler
Rechtsanwalt

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Jennifer Middelkamp

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