Fachinformationen
Beitragsrecht: Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025
Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 vom 27.11.2024
Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025) wurde am 27. November 2024 im Bundesgesetzblatt (BGBl 2024, Nr. 365) verkündet.
Als Anlage übersenden wir Ihnen auf dieser Basis eine Aufstellung der wichtigsten Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2025.
Die Aufstellung weist die Besonderheit auf, dass die Höhe des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld 2025 voraussichtlich wieder auf 0,15 % steigt. 2024 betrug der Umlagesatz aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 361 Nr. 1 Hs. 2 SGB III zum Ausgleich von Überschüssen 0,06 % statt der gesetzlich vorgegebenen 0,15 % (§ 360 SGB III). Es steht derzeit nicht zu erwarten, dass auch 2025 vom gesetzlich festgeschriebenen Umlagesatz abgewichen wird. Die BDA macht sich dafür stark, dass der Umlagesatz für das Insolvenzgeld 2025 auf 0,1 % gesenkt wird. Anders als in den letzten Jahren müsste die Absenkung des Umlagesatzes wohl durch eine Gesetzesänderung erfolgen, die derzeit noch ungewiss ist.
Hinsichtlich des in der Aufstellung ausgewiesenen allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung steht zudem noch die finale Beschlussfassung im Bundestag aus.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur weiteren Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Katharina Weber
Rechtsanwältin
(Syndikusrechtsanwältin)
Anlagen
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



