Fachinformationen

Beitragsrecht: Finale Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025 / Rechengrößen in der betrieblichen Altersversorgung 2025

 

Mit unserem Rundschreiben Recht vom 10. Dezember 2024 hatten wir Ihnen eine voraussichtliche Aufstellung der wichtigsten Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2025 übermittelt, da die Höhe des Beitragssatzes zur gesetzlichen Pflegeversicherung und die Höhe des Insolvenzgeldumlagesatzes noch nicht sicher feststanden.


Als Anlage 1 übersenden wir Ihnen die finale Aufstellung der Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2025. Insofern haben sich zu der mit o.g. Rundschreiben übermittelten Aufstellung keine Änderungen ergeben.


Der Bundesrat hat der Erhöhung des Pflegebeitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2025 in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 – PBAV 2025 mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 zugestimmt. Die Höhe des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld 2025 ist wieder auf die gesetzlich vorgegebenen 0,15 % (§ 360 SGB III) angestiegen.

Nach Veröffentlichung der Rechengrößen in der Sozialversicherung 2025 ergeben sich für die betriebliche Altersversorgung im Jahr 2025 die in der Anlage 2 aufgeführten Rechengrößen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur weiteren Verfügung.

Ansprechpartner für die Presse

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Geschäftsführer Kommunikation
Geschäftsführer #WirtschaftfürDuisburg

Jennifer Middelkamp

Jennifer Middelkamp

Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve

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Referentin

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation | Marketing