Fachinformationen
Beitrags- und Melderecht: Start des Pilotverfahrens Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV/PUEG) ab 1. April 2025
Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ist für Zeiten seit dem 1. Juli 2023 eine Differenzierung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung nach der Kinderanzahl eingeführt worden. Die BDA hat sich für ein effizientes Verfahren eingesetzt. Demnach wird ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder zum 1. Juli 2025 zur Verfügung gestellt.
Für den Großteil der beitragsabführenden Stellen und Zahlstellen wird eine Schnittstelle zum Arbeitgeberverfahren der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) zur Verfügung gestellt. Informationen zum Verfahrensablauf, Aufbau der Datensätze, Schemata und Beispieldateien sind über die Website der DSRV (www.dsrv.info) abrufbar.
Seit dem 1. April 2025 können Arbeitgeber und Zahlstellen, welche die Schnittstelle zum Arbeitgeberverfahren der DSRV nutzen, am Pilotverfahren PUEG teilnehmen und bereits vor dem 1. Juli 2025 Initialanfragen für bestehende Mitarbeitende oder Versicherte übermitteln. Hier haben die beitragsabführenden Stellen / Zahlstellen die Möglichkeit, PuegRequests mit einem bestimmten Ordnungskriterium an die DSRV zu übermitteln und erhalten daraufhin eine automatisiert erstellte Antwort (PuegResponse) zurück. Eine entsprechende Verfahrensbeschreibung mit Testfallkatalog ist auf der Website der DSRV veröffentlicht.
Um Dateneingänge engmaschig überwachen und steuern zu können, wird darum gebeten, dass sich Teilnehmende, die größere Datenmengen übermitteln möchten, über die E-Mail-Adresse rvbea[at]drv-bund.de bei der DSRV anmelden.
Folgende Informationen werden benötigt:
- Absendernummer (ABSN)
- Betriebsnummer
- ungefähre Anzahl an Datensätzen / Datenpaketen, die übermittelt werden sollen
- Kontaktdaten Ansprechpartner
Die DSRV wird sich daraufhin mit den genannten Ansprechpartnern in Verbindung setzen und Zeiträume vereinbaren, in denen die Daten kontrolliert übermittelt werden können.
Detaillierte Informationen zum Verfahren finden sich auch auf der Website der DSRV. Ein diesbezügliches Infoschreiben der DSRV stellen wir Ihnen als Anlage zur Verfügung. Weitere hilfreiche Hinweise finden Sie auf der Website der BDA unter: www.arbeitgeber.de >Themen > Sozialpolitik und Soziale Sicherung > Pflegeversicherung.
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



