Fachinformationen
Arbeitsschutz: Aktualisierte DGUV Vorschrift 2 tritt schrittweise in Kraft
Ende 2024 hat die DGUV-Mitgliederversammlung einen neuen Mustertext der DGUV Vorschrift 2 beschlossen. Jetzt wird die überarbeitete Vorschrift zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung schrittweise bei den einzelnen Unfallversicherungsträgern in Kraft gesetzt. Den Anfang macht die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) am 1. April 2025.
Die Unfallverhütungsvorschrift dient dazu, Sicherheit und Gesundheit im Betrieb mit Hilfe von Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzten zu organisieren. Die jetzt erfolgten Änderungen sollen die Unfallverhütungsvorschrift verständlicher und besser umsetzbar machen. Sie umfassen unter anderem Folgendes:
- Zukünftig dürfen Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unternehmensführung auch telefonisch oder online beraten. Im Vorfeld müssen sie sich allerdings einen persönlichen Eindruck vom Betrieb verschaffen, zum Beispiel durch eine Begehung.
- Absolventinnen und Absolventen aus weiteren Fachgebieten dürfen sich als Fachkräfte für Arbeitssicherheit qualifizieren und anschließend bestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Fachleute aus den Bereichen Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie. Unternehmerinnen und Unternehmer können ihre Fachkräfte also zielgerichteter je nach Anforderungen der Branche aussuchen.
- Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten können sich nach erfolgreicher Qualifizierung durch das Kompetenzzentrum einiger Berufsgenossenschaften (KPZ) betreuen lassen. Früher stand dieses Angebot nur Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten offen.
- Bei der Aufteilung der Zeiten auf die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt jetzt in der Grundbetreuung für alle Gruppen (I-III) ein Mindestanteil von 20 % für jeden dieser Leistungserbringer. Die 40 % Quote, die faktisch für Gruppe III galt, ist weggefallen.
- Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen in ihrem jährlichen Bericht absolvierte Fortbildungen nachweisen. Diese Neuerung gibt Unternehmen eine weitere Möglichkeit, die Qualität der angebotenen Dienstleistung einzuschätzen.
- Betriebe werden – abhängig von den Gefährdungen ihrer Branche – bestimmten Betreuungsgruppen zugeordnet. Die Zuordnung wurde überarbeitet und ist für Unternehmensführungen nun leichter auffindbar.
- Zentrale Begriffe des Vorschriftentextes wurden klarer definiert und in einer neuen DGUV-Regel 100-002 erläutert. Sie enthält auch praxisnahe Umsetzungsbeispiele, die die Anforderungen an den Einsatz von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie von Fachkräften für Arbeitssicherheit konkretisieren.
Der neue Mustertext der DGUV Vorschrift 2 steht hier zum Download.
Die trägerspezifischen Fassungen können nach Inkraftsetzung bei den Berufsgenossenschaften bezogen werden. Die Berufsgenossenschaften unterstützen die Unternehmen bei ihrer Umsetzung. Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 2 und damit verbundenen Handlungshilfen gibt es hier.
Einen Beitrag zur DGUV Vorschrift 2 in der DGUV Forum 1-2/2025 und eine Präsentation der DGUV zur Anpassung der DGUV Vorschrift 2 sowie weitere Unterlagen finden Sie in den Anlagen.
Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden.
Ansprechpartner für die Presse




Jennifer Middelkamp
Pressesprecherin
Regionalgeschäftsführung Kreise Borken | Kleve



