Wer haftet, wenn der Firmen-Laptop herunterfällt?

Unternehmerverband beantwortet Fragen zum Thema „Arbeitnehmerhaftung“

Der Laptop, der im Home-Office herunterfällt, der Arbeitnehmer, der im Dienstwagen einen Unfall verschuldet, oder der vergessene Tupfer bei der Operation – rund um den Bereich „Arbeitnehmerhaftung“ gibt es viele Fragen. „Bei der Arbeitnehmerhaftung geht es um die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei betrieblichen Tätigkeiten. Angesprochen sind die Fragen, ob der Arbeitnehmer überhaupt für Schäden verantwortlich gemacht werden kann und – falls ja – in welchem Umfang er für diese haften muss“, so Heike Zeitel, Syndikusrechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Unternehmerverband.

Zehn Fragen rund um das Thema Arbeitnehmerhaftung beantwortet sie in der aktuellen Ausgabe der Verbandszeitung [unternehmen!] sowie auf der Homepage des Unternehmerverbandes: www.unternehmerverband.org unter dem Menüpunkt „Leistungen / Arbeitsrecht“. Insgesamt zehn Juristen sind beim Unternehmerverband auf die Themen im Arbeits- und Sozialrecht spezialisiert: Sie beraten die Mitgliedsunternehmen und vertreten sie auch vor den Arbeitsgerichten.

Bei der Arbeitnehmerhaftung geht es um die Rechtsfolgen von Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers bei betrieblichen Tätigkeiten. Ob dazu auch der kaputte Firmen-Laptop gehört, prüfen die Gerichte (Foto: istock)
Heike Zeitel, Syndikusrechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Unternehmerverband(Foto: Unternehmerverband)

Ansprechpartner

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Geschäftsführer "Wirtschaft für Duisburg" und Geschäftsführer Kommunikation

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Regionalgeschäftsführung Kreise Borken / Kleve und Pressesprecherin

Telefon: 0203 99367-223

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E-Mail:klan(at)unternehmerverband(dot)org

Avelina Desel

Mitarbeiterin Kommunikation und Marketing

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